--- Einladung zum Fototermin --- 129 Schulen bekommen neues Schild „Schule für gemeinsames Lernen“
Bildungsministerin Britta Ernst überreicht der Karl-Sellheim-Schule in Eberswalde (Barnim) am Mittwoch als erster Schule das neue Schild „Schule für gemeinsames Lernen“.
- Was: Übergabe Schild „Schule für gemeinsames Lernen“
- Wann: Mittwoch, 2. Mai 2018, 12 Uhr
- Wo: Karl-Sellheim-Schule, 16225 Eberswalde, Wildparkstraße 1
129 brandenburgische Schulen setzen seit diesem Schuljahr das Landeskonzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ um, darunter 102 Grundschulen, 24 Oberschulen sowie 3 Gesamtschulen. Einige Schulen haben den Wunsch geäußert, auch nach außen hin als „Schule für gemeinsames Lernen“ erkennbar zu sein.
Ministerin Ernst: „Das möchten wir unterstützen. Aus dem früheren Logo für das Pilotprojekt Inklusion an Grundschulen ‚Inklusion – Schule für alle‘ ist nunmehr das Logo ‚Schule für gemeinsames Lernen‘ geworden. Für alle 129 ‚Schulen für gemeinsames Lernen‘ haben wir ein Schild mit dem neuen Logo für die Außenwerbung anfertigen lassen und stellen es den Schulen zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn sie ihr Schulschild inner- oder außerhalb der Schule anbringen und das neue Logo für ihre Schulhomepage nutzen würden.“
Alle „Schulen für gemeinsames Lernen“ werden in diesem und im nächsten Schuljahr zusätzlich mit 432 Lehrkräften ausgestattet, Kosten: 23 Millionen Euro. Das Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ (LES), gemeinsam in einer Klasse lernen.
Ministerin Ernst: „Wir wollen mit diesem Konzept mehr Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf einen KMK-anerkannten Schulabschluss ermöglichen und damit ihre Chancen im Berufsleben verbessern. Die Schulen werden dafür zusätzlich mit Lehrkräften und mit sonstigem pädagogischem Personal ausgestattet, um bestmögliche Lernbedingungen schaffen zu können. Dabei gilt nach wie vor: Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind trotz besonderen Unterstützungsbedarfs an einer allgemeinen Schule lernen soll oder an einer Förderschule.“
Im Schuljahr 2018/19 beginnt eine Evaluation, deren Ergebnis voraussichtlich im Schuljahr 2020/21 vorliegen wird. Danach wird über die weitere Umsetzung entschieden. Vorgesehen ist, dass innerhalb von etwa sechs Jahren alle brandenburgischen Grund-, Ober- und Gesamtschulen das „gemeinsame Lernen“ anbieten und dafür entsprechend ausgestattet werden.