Jugendministerin Ernst begrüßt Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes im Land Brandenburg

Kindergarten © dpa

Der brandenburgische Landtag hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes im Land Brandenburg verabschiedet. Es regelt konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung des Bundesgesetzes. Dafür stehen dem Land bis zum Jahr 2022 rund 164 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung.

Dazu erklärt Jugendministerin Britta Ernst:  „Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes hat der Landtag sehr gute Grundlagen für die ersten konkreten Maßnahmen geschaffen. In Brandenburg können wir nun alle Eltern ohne Antrag vom Elternbeitrag freistellen, denen aufgrund ihres Einkommens dieser nicht zugemutet werden kann. Geplant ist, dass nicht nur die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen keine Beiträge mehr  bezahlen müssen, sondern auch Eltern, die weniger als 20.000 Euro netto pro Jahr verdienen. Das Kindergeld soll nicht als Einkommen gelten. Dies soll bereits ab dem 1. August in Kraft treten. Im Ergebnis wird damit die Beitragspflicht für bis zu 43.000 Kinder zusätzlich entfallen. Bereits jetzt sind rund 25.000 Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. So können ab dem 1. August rund 68.000 von rund 183.000 Kindern beitragsfrei sein.

Das Ausgleichsverfahren zwischen dem Einrichtungsträger, dem örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Land wird in einer eigenen Rechtsverordnung näher geregelt werden. Die erforderlichen Beteiligungsverfahren werden zeitnah eingeleitet. Ich möchte, dass die Eltern, die Kita-Träger aber auch die Kommunen ausreichend Zeit haben, uns noch Hinweise zu geben für eine möglichst einfache, unbürokratische Abwicklung der Elternbeitragsfreiheit.

Mit dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf wird auch die Beteiligung  der Kita-Eltern deutlich gestärkt. Künftig müssen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Kreiskitaelternbeiräte gebildet werden. Diese Beiräte sind in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen ihres Zuständigkeitsgebietes anzuhören. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Fragen der Fachkräftesicherung. Außerdem entsenden die Kreiskitaelternbeiräte ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Der Landeskitaelternbeirat ist nun auch zwingend von den für Kindertagesbetreuung und Schulangelegenheiten zuständigen Ministerien in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen anzuhören. 

Aufgrund dieser umfangreichen Änderungen zur Verbesserung der Teilhabe der Eltern und der damit verbundenen Ausweitung der Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte wird das Land einen Konnexitätsausgleich zahlen. Näheres wird in einer weiteren Rechtsverordnung geregelt werden. Die Verordnung soll ebenfalls zum 01.08.2019 in Kraft treten.“ 


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