Indoorkontaktsport für über 27-Jährige wieder erlaubt

Fußbaden einer Turnhalle mit Markierungen

Das Sportland Brandenburg kommt weiter in Bewegung: Mit Veröffentlichung der geänderten Umgangsverordnung nach Kabinettbeschluss vom 1. September ist der Indoorkontaktsport auch für über 27jährige Sportlerinnen und Sportler ab dem 4. September 2020 wieder erlaubt.

Mannschafts- und Individualsport ohne Mindestabstand darf – unter Auflagen – ab dem 4. September wieder in geschlossenen Räumen stattfinden. Der Mannschaftssport ist mit festen Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen und der Individualsport mit Gruppen von höchstens fünf Personen für die reine Sportausübung ohne Mindestabstand in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Damit können Indoorsportarten wie Volleyball, Handball, Boxen und Ringen unter Berücksichtigung der Personenbeschränkung und der allgemeinen Hygieneregeln sowie der Kontaktnachverfolgung wieder betrieben werden. Der kontaktlose Indoorsport ist von der Anzahl der Personen nicht begrenzt.

Auch Wettkämpfe und Wettbewerbe sind für Erwachsene weiterhin in Sporthallen möglich. Für Großveranstaltungen sind maximal 1.000 Gäste zugelassen. Dazu kommen die Sporttreibenden und das Funktionspersonal (sie zählen nicht als Gäste).

Sportministerin Britta Ernst: „Mit der Öffnung des Kontaktsports im Indoorbereich für den Breiten- und Freizeitsport kommen die Branderburgerinnen und Brandenburger wieder mehr in Bewegung. Sport gehört zum Alltag und zum Lebensgefühl der Menschen. Sport und Bewegung stärken die Gesundheit, die Lebensqualität und fördern das soziale Leben und die Integration in unseren Städten und Dörfern. Der Spaß an der Bewegung und das Gemeinschaftserlebnis kann nun auch in der Halle für Kontaktsportarten wieder stattfinden.“

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. Der Zugang zur bzw. die Nutzung von Sportanlagen sind so zugestalten, dass:

  • alle anwesenden Personen stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten; dies gilt jedoch nicht bei der reinen Sportausübung,
  • keine Ansammlungen von Personen entstehen,
  • regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der Nutzung von Geräten,
  • regelmäßig und stündlich die Raumluft durch Frischluft ausgetauscht wird und
  • die Kontaktdaten der Nutzenden erhoben werden.

Alle Sportlerinnen und Sportler müssen durch deutliche Hinweise auf die Abstands- und Hygieneregeln aufmerksam gemacht werden.


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