So geht es in Brandenburgs Schulen weiter: MBJS legt Stufenplan vor
Seit heute findet an Brandenburger Schulen Unterricht in Distanz statt. Ausnahmen: die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
An den Schulen ist für die Zeit, in der sonst Unterricht erteilt wird, für die Jahrgänge 1 bis 4 eine Notbetreuung organisiert für Kinder, deren beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Für Kinder, deren Eltern in medizinisch und pflegerischen Berufen tätig sind, gibt es eine Notbetreuung bis Jahrgangsstufe 6, auch wenn nur ein Elternteil in diesem Beruf arbeitet.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir wünschen uns natürlich, so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen. Aber die aktuellen Infektionszahlen bieten keinen Anlass zur Entwarnung. Auch die Schulen müssen weiterhin einen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten, insbesondere in Bundesländern mit hohen Inzidenzwerten. Deshalb wird der Distanzunterricht in Brandenburg verlängert werden müssen.“
Trotzdem benötigen die Schulen eine längerfristige Planungssicherheit. Daher legt das Bildungsministerium einen Stufenplan für den Unterricht an den Schulen für die nächste Zeit vor, der nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und dem Bund am 5. Januar – wenn erforderlich – weiter konkretisiert wird. Der Stufenplan gibt den entsprechenden Rahmen vor. Da die Rückkehr zum Präsenzunterricht an das Infektionsgeschehen gekoppelt und dies nicht über Wochen vorhersehbar ist, kann der Übergang von einer Stufe in die nächste nicht zeitlich definiert werden. Die Schulen können sich auf die konkrete Stufe aber besser vorbereiten.
1. Stufe – ab 4. Januar 2021
Unterricht während des harten Lockdown
Der Unterricht erfolgt (fast) ausschließlich als Distanzunterricht, eine Ausnahme gibt es u.a. für die Abschlussklassen. Wie lange die Regelungen dieser Stufe gelten, hängt vom Infektionsgeschehen in Brandenburg ab. Eine Notbetreuung wird für die Kinder bestimmter Berufsgruppen angeboten (siehe oben).
2. Stufe
Der Einstieg in den Präsenzunterricht beginnt bei den Grundschulen.
Förderschulen
Für Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen,“ „Hören“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“ sollen in den Jahrgangsstufen die organisatorischen Modelle entsprechend des Bildungsganges der Grundschule angewendet werden.
Für Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ findet der Schulbetrieb in allen Lernstufen im zeitlichen Umfang entsprechend der Verwaltungsvorschriften für den Ganztag statt. Die Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben weiterhin geöffnet.
Unterricht an Kliniken und in der Schule für Kranke (Asklepios Brandenburg), insbesondere individuelle Unterrichtsangebote, können entsprechend der jeweils geltenden rechtlichen Rahmensetzungen im Einvernehmen mit der Klinikleitung realisiert werden.
3. Stufe
Der Unterricht an den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 7) erfolgt im Wechselmodell Mo/Mi/Fr – Di/Do, angereichert durch Phasen des längeren Distanzlernens
Förderschulen
Für Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen,“ „Hören“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ sollen in den Jahrgangsstufen die organisatorischen Modelle entsprechend der Bildungsgänge der Sekundarstufe I angewendet werden. Für Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ finden je nach Jahrgangsstufen im Grundsatz die organisatorischen Modelle für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I unter Berücksichtigung der bildungsgangspezifischen Besonderheiten Anwendung.
Unterricht an Kliniken und in der Schule für Kranke (Asklepios Brandenburg), insbesondere individuelle Unterrichtsangebote, können entsprechend der jeweils geltenden rechtlichen Rahmensetzungen im Einvernehmen mit der Klinikleitung realisiert werden.
Oberstufenzentren (OSZ)
Der Unterricht erfolgt im Wechselmodell, das in Abhängigkeit von den organisatorischen Anforderungen des jeweiligen Bildungsganges oder Ausbildungsberufes von der Schule festgelegt wird (Teilzeit-, Vollzeit-, Turnus- bzw. Tagesbeschulung). Das Wechselmodell wird durch Phasen des längeren Distanzlernens angereichert. Dies gilt insbesondere für die Bildungsgänge der Fachschulen. Über die getroffene Festlegung sind die Ausbildungsbetriebe und Praxiseinrichtungen zu informieren.
Schulen des Zweiten Bildungswegs
Der Unterricht erfolgt in der Regel im Wechselmodell (Mo/Mi/Fr bzw. Di/Do, nach einer Woche wird getauscht oder auch im wochenweisen Wechsel), angereichert durch Phasen des längeren Distanzlernens sowie unter Nutzung der vorhandenen Systeme im Bereich des Zweiten Bildungswegs (bspw. Blended Learning).
Die Schulen haben auf der Basis ihrer Erfahrungen vor der Sommerpause Konzepte für das Distanzlernen und verschiedene Wechselmodelle erarbeitet, die von der Schulaufsicht begutachtet wurden. Diese werden auch in den schulischen Gremien besprochen und zur Anwendung gebracht.
Die Notbetreuung wird fortgeführt.
4. Stufe:
Vollständiger Präsenzunterricht bei weiter sinkenden Infektionszahlen.
Weitere Themen:
Übergangsverfahren
Die Termine der Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 5, 7 und 11 bleiben vorerst bestehen und werden gesondert veröffentlicht. Anfang Februar wird entschieden, ob weitere Verfahrensschritte nötig sind.
Zentrale Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10:
An der Struktur der Prüfungsarbeiten wird festgehalten. Das wurde den Schulen zu Schuljahresbeginn mitgeteilt. Damit werden die Einhaltung der Bildungsstandards und der Vorgaben des Rahmenlehrplans gewährleistet. Für die Prüfung wird ein veränderter, angepasster Bewertungsschlüssel angesetzt, der bei Beibehaltung der bisher üblichen Anzahl an Aufgaben eine niedriger angesetzte Gesamtpunktzahl ansetzt. Auf diese Weise wird – unter Wahrung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) – berücksichtigt, dass ggf. einzelne Kompetenzen oder Aufgabenformate aufgrund der geringeren Unterrichtszeit weniger geübt werden konnten. Für das Fach Mathematik wurde den Schulen empfohlen, dass im ersten Halbjahr des Schuljahres bestimmte Schwerpunkte zu unterrichten sind. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass an den Prüfungsterminen festgehalten werden kann:
Prüfung |
Haupttermin |
Nachschreibetermin |
Mathematik |
25.03.2021 |
21.05.2021 |
Deutsch |
15.04.2021 |
19.05.2021 |
Englisch |
20.04.2021 |
12.05.2021 |
Abitur-Prüfungen
Den Schülerinnen und Schülern soll auch im Jahr 2021 kein Nachteil bei den Abiturprüfungen entstehen. Im Jahr 2020 wurde den Schulen freigestellt, die Haupttermine oder die Nachschreibetermine zu nutzen. Rund 80 Prozent der Schulen hatten sich für die Haupttermine entschieden. Die Abiturprüfungen wurden ohne Probleme durchgeführt. Die zentralen Abiturprüfungen beginnen am 21. April mit den Prüfungen in den drei zentral geprüften gesellschaftswissenschaftlichen Fächern.
Für die Abschlussklassen wird sichergestellt, dass die Kurse im 4. Schulhalbjahr vollständig bewertet werden können. Das wird durch Präsenzunterricht bzw. die veränderte Verordnung (Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung) geregelt. Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung können Klausuren reduziert oder durch eine häusliche Arbeit ersetzt werden. Der Unterricht im Sport muss theoretisch erfolgen und bewertet werden. Ausnahme: die Spezialschulen und Spezialklassen Sport.
An den Grundsätzen zur Durchführung des Abiturs wird festgehalten. Im Unterschied zu 2020 werden für das Abitur 2021 mehr Aufgaben zur Verfügung gestellt, aus denen die Schulen eine Vorauswahl treffen können. Ob statt der Haupttermine die Nachschreibetermine genutzt werden können, wird bis Ende März entschieden.
Leistungsbewertung
Die Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg wurden aktualisiert. Sie enthalten einen neuen Abschnitt zur Leistungsbewertung bei Unterricht auf der Grundlage der Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung. Danach gilt, dass die Grundsätze der Leistungsbewertung auf die Leistungsbewertung im Präsenz- und im Distanzunterricht Anwendung finden. Die Leistungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Distanzunterricht begleitet werden, erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Videokonferenzen oder bei physischer Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers und der Lehrkraft an einem geeigneten Ort. Die mündliche Leistungsfeststellung kann auch im Rahmen einer Telefonkonferenz durchgeführt werden. Die Verwaltungsvorschriften lassen auch Veränderungen in der Organisation von Klausuren (Ersatz durch Hausarbeit oder zeitliche Kürzung der Klausuren) und Klassenarbeiten (Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten und zeitliche Kürzung der Klassenarbeiten) zu.
> Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg
Arbeit der Schulen unter Pandemiebedingungen
Die Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung trifft rechtliche Maßgaben, damit trotz eines eingeschränkten Präsenzbetriebes die Bestimmungen der jeweiligen Bildungsgangverordnungen da eingehalten werden können, wo sie pädagogisch für die Bildungsziele aus Sicht der Schulaufsicht und für die Anerkennung von Abschlüssen unabdingbar sind und dort eingeschränkt oder angepasst werden, wo sie in Anbetracht der besonderen (Pandemie-) Situation reduziert oder substituiert werden können.
> Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung
Digitalpakt Schule
> Digitalpakt Schule – es läuft wie geplant
Testungen
> Anlassunabhängige Testungen für Berechtigte in Schule und Kita im Januar
Hygienepläne – Rahmenhygieneplan für Schulen
> Infektions-und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19
Maskenpflicht im Innen-und Außenbereich der Schule
> Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Innen-und Außenbereich der Schule gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte