Bildungsministerin Ernst begrüßt Bundesratsentscheidung ­zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ministerin Britta Ernst © Axel Schön

Ein wichtiger Durchbruch bei der Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung.
Heute stimmte der Bundesrat in einer Sondersitzung dem Ganztagsförderungsgesetz zu. Durch eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) wird die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung ab 2026 geregelt.

Das neue Gesetz sieht weiterhin vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden; auch trägt der Bund einen höheren Anteil der Investitionskosten.

Brandenburg erhält wie bisher geplant rund 60 Millionen Euro sogenannte Basismittel für Investitionen. Bei einer Bundesbeteiligung von 70 Prozent bedeutet dies ein Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von rund 86,6 Millionen Euro.

Die Eigenbeteiligung der freien Träger, der Kommunen und des Landes (insgesamt 30 Prozent) beträgt rund 26 Millionen Euro.

Ab 2026 beteiligt sich der Bund darüber hinaus erstmalig und in deutlich höherem Maße an den laufenden Kosten, als ursprünglich geplant: So sollen bundesweit für die Betriebskosten in den Jahren 2026 bis 2030 insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro aus Bundesmitteln fließen, davon rund 115 Millionen Euro nach Brandenburg. Davon fließen in 2026 rund 4,1 Millionen Euro, in 2027 rund 13,9 Millionen Euro, in 2028 rund 23, 8 Millionen Euro, in 2029 rund 33,6 Millionen Euro und ab 2030 fließen dauerhaft rund 39,4 Millionen Euro.

Jugendministerin Britta Ernst dazu: „Die Qualität unserer Bildungs- und Betreuungsangebote ist auch ein Schwerpunkt der Landespolitik. Ich freue mich daher sehr, dass es zu einem tragfähigen Kompromiss gekommen ist und der Bund die Länder dabei unterstützt, den kommenden bundesweiten Rechtsanspruch durch hochwertige ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu sichern und weiterzuentwickeln.“

Durch den Beschluss des Bundesrates kann nun ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besucht, verankert werden. Dieser Anspruch umfasst mindestens acht Stunden von Montag bis Freitag. Er wird dann von Jahr zu Jahr schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stehen soll.

Im Land Brandenburg ist ein flächendeckender Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote schon seit Langem im Kita-Gesetz und durch schulische Angebote verankert. Die zusätzlichen Mittel können die Qualität verbessern und notwendige Investitionen können durchgeführt werden.


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