Kita-Testung: Finanzielle Förderung der Bereitstellung von Tests läuft an

Mehrere Lolli-Teste liegen auf dem Tisch.

Auch Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sind aktuell von einer steigenden Zahl von Infektionsfällen betroffen. Um die Quarantäne von Gruppen oder die Schließung ganzer Einrichtungen zu vermeiden, ist die Durchführung von Antigen-Schnelltests ein gutes Mittel. Ministerin Britta Ernst hat nun die Förderrichtlinie, mit der die Beschaffung und Bereitstellung der Tests durch die Kita-Träger und die Kindertagespflegepersonen durchs Land finanziell unterstützt wird, zur Umsetzung freigegeben. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 30. April 2022. Das dazugehörige Rahmentestkonzept wird ebenfalls veröffentlicht.

Ministerin Ernst: „Ich bedanke mich für die Mitwirkung der Kommunalen Aufgabenträger, der kommunalen Spitzenverbände, der gemeindlichen und freien Träger der Kitas und der Elternvertretungen. Letztlich ging es darum, wie die Testpflicht, die ab dem 7. Februar gilt, umgesetzt werden soll. Wir haben versucht, möglichst viele Interessen abzubilden. Geeint hat uns das gemeinsame Interesse, die Kindertagesbetreuung so wenig wie möglich einzuschränken, möglichst allen Kindern auch weiterhin eine bedarfsgerechte Bildung und Betreuung in den Kitas und Kindertagespflegestellen zu ermöglichen und bei den Tests durch die Entscheidung vor Ort schnell und unbürokratisch zu handeln. Ich bitte alle Einrichtungsträger für die Kinder und Eltern die notwendigen Tests zu beschaffen und von der Förderrichtlinie des Landes Gebrauch zu machen.“

Nach einem umfangreichen Beteiligungs- und Diskussionsprozess konnten nun rechtliche Anforderungen und Vorgaben zur finanziellen Förderung geklärt werden. Gefördert werden zwei Antigen-Schnelltests pro Woche mit einer Pauschale von 3,50 Euro je Test oder ein PCR-Lolli-Pooltest – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Träger der Kindertagesstätten und die Kindertagespflegestellen sollen die Antigen-Schnelltests beschaffen und den Eltern kostenfrei zur Verfügung stellen.

Ab dem 7. Februar 2022 gilt eine Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

D.h. die Kinder, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen im Rahmen der Kita-Testpflicht an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche einen negativen Testnachweis in der Kita oder bei der Kindertagespflegeperson vorlegen. Auch wenn sich diese Testverpflichtung unmittelbar an die Eltern bzw. Personensorgeberechtigte richtet, können die vertraglichen Betreuungs- und Bildungsansprüche aller Kinder nur dann effektiv erfüllt werden, wenn die Eltern mit kostenfreien Tests für ihre Kinder unterstützt werden. Daher sind die Einrichtungsträger gebeten, im Sinne der Gesamtheit die Beschaffung von Tests und deren Verteilung an die Eltern vorzunehmen.

Wie bei Schülerinnen und Schülern reicht für die Testpflicht ein zu Hause durchgeführter Antigen-Test zur Eigenanwendung aus, dessen negatives Ergebnis von einer oder einem Sorgeberechtigten bescheinigt wird. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder sind in allen anderen Lebensbereichen auch nach dem 6. Februar von einer Testpflicht grundsätzlich befreit. Für den Hort gibt es bereits eine Testpflicht, die auch künftig über die Schulen abgedeckt wird.

Die Träger der Kindertagesstätten und die Kindertagespflegestellen können im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch festlegen, dass der Testnachweis durch in der Kindertagesstätte einmal pro Woche durchzuführende PCR-Lolli-Pooltestung erbracht werden kann, wenn laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (rki.de/inzidenzen) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 250 nicht überschreitet. PCR-Pool Tests sind bei hohen Inzidenzen kein geeignetes Verfahren. Diese einmal durchgeführte Pooltestung ersetzt die Testnachweise mit Antigen-Schnelltests in der Testwoche.

Lolli-Tests
Lolli-Test gibt es als Antigen-Schnelltest und als PCR-Lolli-Pooltest. Beide Testformen sind für den Einsatz in Kindertagesstätten und Kindertagesspflegestellen geeignet und können von den Trägern beschafft bzw. eingesetzt werden.
Von den Antigen-Lolli-Schnelltest werden zwei pro Woche für jedes Kind gefördert.
Von den PCR-Lolli-Pooltests wird einer pro Woche gefördert.


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