Derzeit 133 Anträge für die Schulbauförderung KIP II – Entscheidung über die Mittelvergabe erst nach Ablauf der Antragsfrist am 30. Juni 2022

Coronavirus_Sporthalle 3 © dpa

Das Land Brandenburg unterstützt die kommunalen Schulträger mit der Richtlinie zur Förderung von Bauinvestitionen an Schulen (RL KIP II - Bildung - Schule) beim Schulbau; einer pflichtigen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe. Das Budget beträgt 70 Millionen Euro. Die Richtlinie trat zum 1. Juni 2021 in Kraft und die Antragsfrist endet am 30. Juni 2022.

Aktuell liegen mehr als 130 Anträge aus allen Teilen des Landes vor, die das gesamte Spektrum der förderfähigen Maßnahmen umfassen und von kleineren Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis hin zum umfassenden Neubau- oder Erweiterungsvorhaben von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen reichen. Bei den Anträgen besteht eine sehr breite Streuung hinsichtlich der beantragten Zuwendungssummen und der vorgesehenen kommunalen Eigenanteile. Einige Schulträger haben mehrere Anträge auf Förderung gestellt. Mit Stand vom 19. Mai 2022 stehen so rund 510 Mio. Euro beantragte Zuwendungen einem zur Verfügung stehenden Budget von 70 Mio. Euro gegenüber.

Über die Kriterien der Verwendung der Mittel und die Bewilligung der Anträge wird das MBJS nach Ablauf der Antragsfrist am 30. Juni 2022 entscheiden.


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter