Mehr Personal für Krippen ab dem 1. August 2022

Kinder einer Kita spielen gemeinsam.

Am 1. August 2022 tritt die von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Verbesserung der Personalbemessung im Kinderkrippenbereich von 1:5 auf 1:4,65 in Kraft. Das entspricht 470 Erzieherinnen und Erziehern.

Der Landtag hatte diesen Vorschlag der Landesregierung mit dem Zweiten Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der Kinder- und Jugendhilfe im Dezember 2021 beschlossen. Die neue Personalbemessung kann nicht nur durch die Beschäftigung zusätzlicher Kräfte erreicht werden. Auch die bereits beschäftigten Fachkräfte können von der Verbesserung profitieren, wenn deren Beschäftigungsumfänge durch die Einrichtungsträger aufgestockt werden. Die durch die Verbesserung entstehenden Mehrkosten von etwa 11,9 Millionen Euro im Jahr 2022 und 28,5 Millionen Euro ab 2023 übernimmt das Land.

Ministerin Britta Ernst: „Ich freue mich, dass wir damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung gehen. Diese Verbesserung ist im Kinderkrippenbereich der erste Schritt in dieser Wahlperiode. Weitere Schritte zur Verbesserung der Personalbemessung auf den Schlüssel 1:4 werden folgen.“

Zum 1. August 2020 wurde schon die Personalbemessung im Kindergartenbereich von 1:11 auf 1:10 verbessert. Die jährlichen Mehrkosten, die durch das Land getragen werden, belaufen sich auf zirka 44,10 Millionen Euro.


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