Rund 986.000 Euro für die Grundschule Nord in Hennigsdorf

KIP Schule geht an den Start - 67 Schulen und Schulträger können mit einer Förderung rechnen.

Die Grundschule Nord in Hennigsdorf (Oberhavel) darf sich über rund 986.000 Euro Fördermittel für den Neubau eines Speise- und Veranstaltungsraumes freuen. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule). Bildungsminister Steffen Freiberg hat den Fördermittelbescheid heute an der Grundschule Nord in Hennigsdorf übergeben.

Bildungsminister Freiberg: „Brandenburg investiert in die Zukunft. Wir freuen uns sehr, dass wir die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau unterstützen können. Davon werden auch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nord profitieren. Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land einen großen Beitrag dazu.“

Die Stadt Hennigsdorf (Oberhavel) erhält als Träger der Grundschule Nord Hennigsdorf eine Förderung in Höhe von 985.824,48 Euro. Die Mittel sind für den Neubau eines Speise- und Veranstaltungsraumes vorgesehen. Die Gesamtausgaben der Bauinvestition betragen rund 1,45 Millionen Euro. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2024 umgesetzt werden.

Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.


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