Gemeinsames Monitoring des Sorbisch/Wendisch-Unterrichts: Engere Zusammenarbeit von Bildungsministerium und Sorben/Wenden-Rat

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Heute wurde die gemeinsame Vereinbarung über ein Monitoring der Unterrichtsorganisation für Sorbisch/Wendisch vom Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterzeichnet, die die zukünftige Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung des Unterrichtsangebots für Sorbisch/Wendisch regelt.

 Bildungsminister Steffen Freiberg: „Gut, dass wir einen weiteren Schritt zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden gehen. Mit dem Monitoring gestalten wir eine Regelung aus, die mit der letzten Aktualisierung der Sorben/Wenden-Schulverordnung neu aufgenommen wurde. Es ist nunmehr gelungen, ein datengestütztes Instrument zu schaffen, das Optimierungspotentiale der Unterrichtsplanung aufzeigen und damit dazu beitragen kann, das Angebot an Sorbisch/Wendisch-Unterricht im Siedlungsgebiet weiterzuentwickeln.“ 

Kathrin Schwella, Vorsitzende des RASW: „Das in der Sorben/Wenden-Schulverordnung verankerte Monitoring ist gemeinsam mit dem Ministerium, dem Schulamt und dem Rat erarbeitet und abgestimmt worden. Damit haben wir einen Handlungsrahmen, der im Ergebnis der Stärkung des sorbischen/wendischen Unterrichts dienen soll. Gerade jetzt, wo gut ausgebildete Lehrer auf allen Gebieten den Dreh- und Angelpunkt bilden, können wir mit dem Monitoring schnell auf sich verändernde Situationen eingehen und reagieren.“ 

Das Land hat in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Maßnahmen dazu beigetragen, die Kultur und Sprache der Sorben/Wenden zu stärken. Das Bildungsministerium und der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag treten mit der Vereinbarung in einen noch engeren direkten Dialog, um die Planung und Organisation des Sorbisch/Wendisch-Unterrichts (Fremdsprachen- und bilingualer Fachunterricht) gemeinsam auszuwerten und weiterzuentwickeln. 

Die Vereinbarung wurde intensiv zwischen den drei Partnern abgestimmt. Mit ihr werden die Monitoring-Kriterien für die Analyse der Unterrichtsentwicklung im Bereich Sorbisch/Wendisch konkretisiert. Auf Grundlage dieser gemeinsam vereinbarten Kriterien wird regelmäßig über die Unterrichtsplanung/-durchführung an Schulen im Siedlungsgebiet und damit verbundene Herausforderungen beraten. Laufend beobachtet und analysiert werden unter anderem die Zahl der Schulen mit sorbischen/wendischen Unterrichtsangeboten, die Entwicklung der Fachlehrkräfte für den Sorbisch/Wendisch-Unterricht, die Anzahl der Unterrichtsangebote für Sorbisch/Wendisch und der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, um gemeinsam Chancen und Herausforderungen zu identifizieren. 

Hintergrund:
Schon seit 2022 werden regelmäßig Monitoring-Gespräche geführt, die nun auf Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Monitoring-Vereinbarung institutionalisiert werden.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW), dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und dem Staatlichen Schulamt Cottbus/Chóśebuz wird das Monitoring ausgestaltet, das in § 2 Absatz 5 der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben/Wenden dem Grunde nach geregelt ist. Die Federführung für die Angelegenheiten der Sorben und Wenden hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK). 


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