Hinweise zu Kinder- und Jugendeinrichtung „Neustart“ – Heimaufsicht hat sofort reagiert und gehandelt
Zur intensivpädagogischen stationären Einrichtung „Neustart“ des Arbeiter-Samariter-Bundes in der Nähe von Jänschwalde (Landkreis Spree-Neiße) gibt es seit dem 22.8.19 erste Hinweise und Vorwürfe. Die Heimaufsicht im Jugendministerium nimmt diese Hinweise sehr ernst und hat sofort reagiert.
Unmittelbar nach Kenntnis der Vorwürfe wurde am 23.8.19 sofort die Staatsanwaltschaft Cottbus informiert, da teils Handlungen beschrieben wurden, die strafrechtlich relevant sein können.
Am selben Tag waren am 23.8.19 zwei Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht – unter Hinzuziehung des Jugendamtes Spree-Neiße – vor Ort, um den Vorwürfen nachzugehen. Die Gebäude und Räume wurden in Augenschein genommen. Die anwesenden Fachkräfte und Vertreterinnen und Vertreter des Trägers wurden befragt. Anschließend wurden umfangreiche Prüfungen eingeleitet.
Am 21.9.19 wurden die Vorwürfe in einem Presseartikel ausführlicher und konkretisierter dargestellt. Daraufhin wurde der Arbeiter-Samariter-Bund als Träger der Einrichtung am 23.9.19 aufgefordert, sich zu den konkretisierten Vorwürfen zu äußern und eine verbindliche Erklärung abzugeben.
Der Träger hat noch am 23.9.19 erklärt, dass er – bis zum Abschluss der Prüfungen – das bisherige Aufnahmeverfahren nicht mehr praktizieren wird. Schilderungen von ehemaligen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern hatten für das Aufnahmeverfahren besonders restriktive Maßnahmen beschrieben.
Nunmehr ist sichergestellt, dass derzeit keine Kinder und Jugendliche diesem Aufnahmeverfahren unterzogen werden. Die Prüfung der Vorwürfe ist damit nicht abgeschlossen. Es bedarf einer weiteren, intensiven Sachaufklärung.
Unabhängig davon wäre es für die Heimaufsicht im Jugendministerium hilfreich, wenn sich betroffene Kinder und Jugendliche direkt an uns wenden. Selbstverständlich werden alle Hinweise und Anliegen streng vertraulich behandelt.
Bei der Einrichtung „Neustart“ in Trägerschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) handelt sich um eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe mit einem intensivpädagogischen Konzept. Dies bedeutet, dass in der Einrichtung Kinder- und Jugendliche aufgenommen werden dürfen, die besonders schwierige und herausfordernde Verhaltensweisen zeigen. Da es sich aber um eine offene Einrichtung handelt, sind jegliche freiheitsentziehenden Maßnahmen unzulässig. Freiheitsentziehenden Maßnahmen sind nur nach richterlichem Beschluss zulässig.