Schwerer Fall von Kindeswohlgefährdung: verwahrlostes 5jähriges Mädchen in Eberswalde

Zwei Erwachsenenhände greifen nach einem Kind © dpa

Laut Presseberichten vom Wochenende soll es in Eberswalde (Landkreis Barnim) zu einem schweren Fall von Kindeswohlgefährdung gekommen sein: Ein mittlerweile 5jähriges Mädchen soll von seinen Eltern extrem vernachlässigt worden sein. Das Mädchen wurde kurz vor Weihnachten 2019 vom Jugendamt in das Krankenhaus Barnim gebracht sowie zwei Geschwisterkinder aus der Familie und in Obhut genommen.

Das Jugendministerium (MBJS) hat sofort reagiert und beim zuständigen Jugendamt des Landkreises Barnim am Montagmorgen eine Stellungnahme dazu angefordert. Das Ministerium hat – als oberste Landesjugendbehörde des Landes – die Rechtsaufsicht über die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte und prüft regelmäßig, ob die Jugendämter ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Nur wenn sich herausstellen sollte, dass das Jugendamt seinen Pflichten nicht ausreichend nachgekommen ist, wird zu entscheiden sein, ob ein rechtsaufsichtliches Verfahren durch das Jugendministerium (MBJS) eingeleitet werden muss.

Höchste Priorität genießt in jedem Fall die Sicherung und Wahrung des Kindeswohls, sprich der Kinder- und Jugendschutz. Daher wird in jedem Fall versucht, so schnell wie möglich mit der gebotenen Sensibilität, aber auch mit der erforderlichen Stringenz den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu helfen.

Informationen zum Verständnis:

Es gibt keine Meldepflicht für die Jugendämter besondere Vorkommnisse dem Jugendministerium zu melden (weder nach Bundes- noch nach Landesrecht). 

Es gibt keine allgemeine Rechtspflicht der Jugendämter Strafanzeige zu erstatten. Allerdings empfiehlt das Jugendministerium den Jugendämtern, falls Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. So wird auch im Jugendministerium verfahren. 


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