Finanzierung der Kindertagesbetreuung trotz Corona - Pandemie gesichert

Bunte Papier-Hände mit Namen hängen im Kita-Fenster Kita

Derzeit gibt es eine große Verunsicherung zu den Auswirkungen von Kitaschließungen und Notfallbetreuung in Bezug auf die Finanzierung von Angeboten der Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege) im Land Brandenburg.

Daher weist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport daraufhin, dass die gesetzlich vorgesehene Finanzierung durch die öffentlichen Zuschüsse abgesichert ist. Es kommt nach den gesetzlichen Regelungen nicht darauf an, ob die Kinder in der Kita sind, sondern dass Kitaplätze weiterhin vorgehalten werden.

Das Land beteiligt sich daher weiterhin in vollem Umfang an den Kosten der Kindertagesbetreuung durch einen zweckgebundenen Zuschuss an die Landkreise und kreisfreien Städte. Dies sind derzeit jährlich etwa 515 Mio. Euro. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Gemeinden sind rechtlich verpflichtet, weiterhin ihre finanziellen Beiträge zur Kindertagesbetreuung zu erbringen.

Ministerin Britta Ernst:„Die Schließung von Einrichtungen bzw. die Notfallbetreuung hat keine Auswirkungen auf die Landeszuschüsse, auch nicht in der Zukunft. Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft ist die Kindertagesbetreuung weitestgehend durch die weiterfließenden öffentlichen Zuschüsse gesichert. Es sollten daher keine Erzieherin oder Erzieher oder andere Beschäftigte einer Kindertagesstätte Lohneinbußen fürchten müssen. Ich empfehle den Trägern von Kindertagesstätten, ihr Personal weiter zu beschäftigen und den Lohn ungekürzt zu zahlen.“

Eine weitere Maßnahme zur Absicherung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg: Das Land fördert die Beitragsfreiheit ab dem 1. April 2020 für Eltern, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen. Für diese Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen wird eine Landesförderung in Höhe von 14 Mio. Euro für April gewährt.


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