Testungen von Schülerinnen und Schülern

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Klarstellung zur Berichterstattung der Märkischen Oderzeitung vom 12. April 2021

1. Die Selbsttests werden, wie in der Arbeitsgruppe „Sichere und offene Schule“ vereinbart, ab der Woche des 19.4.21 in der Regel zu Hause durchgeführt.

2. In Ausnahmefällen, wenn Schülerinnen und Schüler den Test vergessen haben, kann er an der Schule durchgeführt werden.

Auf dieser Basis hat das Bildungsministerium (MBJS) am 9. April 2021 das Testkonzept für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg herausgeben. Das entsprechende MBJS-Schreiben vom 9. April 2021 mit den erforderlichen Anlagen finden Sie im Internetauftritt des MBJS (Links unten) und auch auf den Internetseiten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Brandenburg sowie auf den Seiten des Brandenburgischen Pädagogen-Verbands. Es ist darüber hinaus an alle Landkreise und kreisfreie Städte, die kommunalen Spitzenverbände versandt worden. 

Mit dem Schreiben vom 9. April 2021 wurden die in den vorherigen Schreiben angekündigten Konkretisierungen vorgenommen und der zwischenzeitlich erreichte Abstimmungs- und Entscheidungsstand widergegeben. Die Arbeitsgruppe „Sichere und offene Schule“ wird fortgeführt.


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