Rund 660.000 Selbsttests für freiwillige Tests der Hortkinder in den Sommerferien

Erwachsener tropft die Testflüssigkeit in die Testkassette um sich auf Corona zu testen.

Das Jugendministerium hat 660.800 Testkits im Wert von rund 1,14 Millionen Euro beschafft und an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreie Städte) ausgeliefert. Die Kita-Träger bzw. Träger der Kindertagespflegestellen geben die Tests – über die Einrichtungen – an die Eltern von Hortkindern weiter. Damit können Eltern ihre Kinder auch während der Sommerferien weiterhin zweimal wöchentlich freiwillig zu Hause selbst testen.

Jugendministerin Britta Ernst: „Wir wollen auch in den Sommerferien die Struktur und Angebote der Kindertagesbetreuung – hier insbesondere den Hortbetrieb – sichern und, soweit es pandemiebedingt vertretbar erscheint, einen bedarfsdeckenden Betrieb aufrechterhalten. Dafür brauchen wir die Mitarbeit der Eltern. Freiwillige Selbsttests sind eine gute Möglichkeit zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die bisher in Hoheit der Schulen umgesetzte Teststrategie führen wir in den Sommerferien im Hort auf freiwilliger Basis fort.“

Beschafft wurden ausschließlich Antigen-Schnelltests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zugelassen sind. Bei den Tests werden die Proben durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich entnommen. Die Tests sind so konzipiert, dass auch jüngere Schülerinnen und Schüler sie mit entsprechender Anleitung durch die Eltern anwenden können. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung zu Hause einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Mit jedem Test sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine ansteckende Person dauerhaft in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle aufhält. Das Testkonzept für den Hort ist an das Testkonzept für den schulischen Bereich und für den vorschulischen Bereich angelehnt.

Hintergrund:

Der Hortbetrieb war in den vergangenen Wochen durch das Testkonzept für Schulen geprägt. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt: jede Schülerin und jeder Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten müssen zweimal wöchentlich einen negativen Corona-Test nachweisen. Ohne Negativ-Test ist das Betreten der Schule untersagt. Das gilt auch für Kinder im Grundschulschulbereich und damit auch in den Horteinrichtungen. Die Schnelltests werden den Eltern vom Land zur Verfügung gestellt, die Testungen verpflichtend in schulischer Organisationshoheit durchgeführt.

Weitere Informationen:

Testkonzept Hort in den Sommerferien

 


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