Förderrichtlinie angepasst: Mehr Geld für digitale Ausstattung in der Kindertagesbetreuung und für Fortbildungen in frühkindlicher Medienbildung

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Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Richtlinie „Medien und Digitalisierung Kita (Medien / Digital Kita 2022)“ angepasst und das verfügbare Fördervolumen deutlich erhöht: Rund 6,95 Millionen Euro stehen ab jetzt für Fortbildungen von pädagogischen Fachkräften und für die digitale Ausstattung von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen zur Verfügung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“.

Jugendministerin Britta Ernst: „Die Bedeutung von Digitalisierung und Medienbildung wird in den nächsten Jahren in allen Lebensbereichen noch weiter zunehmen. Ich freue mich, dass wir die Mittel deutlich erhöhen und somit die frühkindliche Medienbildung und digitale Ausstattung in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen noch umfangreicher fördern können. Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ ermöglichen diesen großen Schritt in Richtung digitale Chancengleichheit im Land Brandenburg“.

Mit der Förderrichtlinie können öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegestellen unter anderem Mittel für Fortbildungen im Bereich Medienbildung und Digitalisierung, für die digitale Ausstattung im Rahmen der pädagogischen Arbeit sowie zur Wahrnehmung digitaler Informations- und Weiterbildungsangebote beantragen. Die Anpassung der Förderrichtlinie geht mit einer Erhöhung der Höchstfördersätze einher, sodass in eine umfassende Ausstattung investiert werden kann.

Medienbildung unterstützt den Kinderschutz durch Befähigung der Kinder im Umgang mit digitalen Medien. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung benötigen adäquate Qualifizierung und Ausstattung, um ihrer Aufgabe der lebensweltorientierten Gestaltung der frühkindlichen Bildungsprozesse nachgehen zu können.

Zahlreiche Rückmeldungen zur Richtlinie Medien/ Digital Kita 2022 haben deutlich werden lassen, dass die bisherigen Zuwendungshöhen für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegestellen nicht ausreichen, um die nötigen Schritte zur Stärkung der Medienbildung und Digitalisierung gehen zu können. Zudem sollen Verwaltung und Finanzierung perspektivisch vermehrt digital erfolgen. In diesem Zusammenhang ist eine Kita-Datenbank geplant. Um einen reibungsarmen Übergang in diesem Prozess für die Einrichtungen zu ermöglichen, ist eine Ausstattung mit leistungsstarken Computern und Laptops zeitgemäß.

Die Mittel werden aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) bereitgestellt. Für die oben genannten Maßnahmen stehen 2022 insgesamt rund 6,95 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem werden Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Bereich „Medien & Kindheit“ zur Verfügung gestellt. Das Angebot steht den pädagogischen Fachkräften kostenlos zur Verfügung.


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