Landesinvestitionsprogramm zur Schaffung neuer Kita-Plätze läuft an – erster Zuwendungsbescheid

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Zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Brandenburg hat das Land – zusätzlich zu bestehenden Förderprogrammen – im August 2019 ein neues Landes-Kita-Investitionsprogramm im Umfang von 15 Millionen Euro aufgelegt. Kommunale und freie Träger können seit 1. Dezember 2019 Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Jetzt wurde der erste Zuwendungsbescheid verschickt.

Die Stadt Pritzwalk (Landkreis Prignitz) hat den ersten Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro erhalten. Damit unterstützt das Jugendministerium die Stadt bei der Erweiterung der Kita „Rappelkiste“ im Pritzwalker Ortsteil Kemnitz. Es werden 10 zusätzliche Plätze geschaffen.

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „In vielen Regionen Brandenburgs müssen neue Kita-Plätze geschaffen werden. Das Land unterstützt die Kommunen bei ihrer Aufgabe, in den Regionen ausreichend Kita-Plätze bereitzustellen. Dafür haben wir das Landes-Kita-Investitionsprogramm kurzfristig auf den Weg gebracht und wollen es möglichst unbürokratisch umsetzen.“

Gefördert werden Investitionen zur Neuschaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Krippen-, Kindergarten und Grundschulalter in Kindertageseinrichtungen. Die Förderung gilt rückwirkend für neu geschaffene Plätze, deren Planungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nach dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Dafür stehen in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Richtlinie zur Umsetzung des neuen Landesinvestitionsprogramms sieht eine Pauschale von maximal 5.000 Euro je neu geschaffenem förderfähigen Kita-Platz bei Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen in bestehenden Kindertageseinrichtungen vor. Somit könnten im Zeitraum 2019 – 2022 insgesamt 3.000 zusätzliche Plätze geschaffen und seitens des Landes finanziell unterstützt werden. Den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen dafür Kontingente zur Verfügung. Durch sie erfolgt die Priorisierung der förderfähigen Maßnahmen.

Anträge können seit dem 1. Dezember 2019 und bis zum 30. September 2020 über das Internetportal der Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) gestellt werden.


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