Maskenpflicht an Grundschule „Friedrich Ludwig Jahn“ Rathenow wird ab heute umgesetzt – Schulleiter suspendiert

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Mit der am 11. August 2020 von der Brandenburger Landesregierung verabschiedeten aktualisierten Umgangsverordnung wurde rechtlich verbindlich festgelegt, dass in Innenräumen von Schulen - außer im Unterricht - Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Mit Schreiben an die Eltern vom 12. August 2020 hat der Schulleiter der Grundschule „Friedrich Ludwig Jahn“ in Rathenow, Frank G., mitgeteilt, dass er sich an diese rechtliche Vorgabe nicht gebunden fühlt. Damit handelte er eindeutig rechtswidrig. Deshalb ist Frank G. mit Wirkung von Freitag, 14. August 2020, vom Dienst suspendiert worden (Verbot der Führung der Dienstgeschäfte).

Darüber hinaus hat er vor Mitarbeitern des Schulamtes erklärt, sich an die Weisung seines Dienstvorgesetzten nicht gebunden zu fühlen und ausgedrückt, dass er sich seinem Eid als Beamter nicht mehr verpflichtet fühlt. Ein Disziplinarverfahren ist eingeleitet. Die Dienstgeschäfte hat seit Freitag bis auf Weiteres die stellvertretende Schulleiterin übernommen.

Ab Montag, 17. August. 2020, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Grundschule „Friedrich Ludwig Jahn“ in Rathenow, so wie in der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vorgesehen, umgesetzt. Darüber wurden die Eltern bereits am Freitag informiert.

Mitarbeiter des staatlichen Schulamtes Neuruppin unterstützen das Kollegium vor Ort und sind im Austausch mit den Eltern und dem Schulträger, der Stadt Rathenow.


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