„Gute-KiTa-Gesetz“ - Startschuss für die Umsetzung im Land Brandenburg ab dem 1. August 2019
Heute hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages den Rechtsverordnungen zur Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Brandenburg zugestimmt. Ab dem 1. August werden weitere rund 43.000 Kinder beitragsfrei in den Kitas betreut. Darüber hinaus wird die Elternbeteiligung gestärkt.
Ministerin Ernst: „Ich freue mich sehr, dass der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport den von der Landesregierung vorgelegten Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes einstimmig sein Einvernehmen erteilt hat. Dies ist ein wichtiger Schritt, um in Brandenburg mehr Chancengleichheit, mehr Qualität sowie die weitere Entlastung der Eltern von Beiträgen zu erreichen. Ab dem 1. August werden nun rund 1/3 aller Kinder in den Krippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagespflege beitragsfrei sein. Ich danke den Elternvertretungen, den Kita-Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden für ihre intensive Mitwirkung bei der Erarbeitung der Rechtsverordnungen.
Die neuen Rechtsverordnungen zielen darauf ab, dass möglichst unbürokratisch in den Kitas und von den Kita-Trägern geprüft und festgestellt werden kann, ob die Voraussetzungen für eine Beitragsfreiheit vorliegen. Wir werden alle Eltern, Kita-Träger und die Kommunen zeitnah und umfassend über die Details der neuen Regelungen zu informieren.“
Mit der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung werden ab dem 01.08.2019 weitere Eltern im Land Brandenburg von der Zahlung eines Elternbeitrags befreit.
Mit der Kita-Elternbeiratsverordnung wird die Elternbeteiligung im Land Brandenburg gestärkt. Unter anderem erhält der Landeskitaelternbeirat auf dieser Grundlage Räume, Sach- und Verwaltungsmittel sowie die Erstattung notwendiger Auslagen für die Gremientätigkeit.
Durch eine Änderung der Betriebskostennachweisverordnung (BKNV) wird die Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit flankiert.