Förderung der Personalkosten
Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit finanziellen Mitteln aus dem „Programm zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ mit dem Ziel der
- Absicherung stabiler Beschäftigungsverhältnisse mit sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
- Einführung einer Jugendhilfeplanung in diesen Handlungsfeldern unter Beteiligung der freien Träger,
- Fachlichkeit durch Professionalisierung sowie
- Einführung von Instrumenten der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Die Jugendämter setzen die Mittel entsprechend der eigenen Jugendhilfeplanung für Träger und Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet ein, die Antragstellung läuft über die Jugendämter. Die überwiegende Anzahl der so geförderten Stellen ist bei freien Trägern der Jugendhilfe angesiedelt. Das Personalkostenförderprogramm hat verschiedene Förderperioden durchlaufen.
Mit dem Koalitionsvertrag vom Oktober 2014 wurde beschlossen, pro Jahr zusätzlich 50 Stellen anteilig im Bereich Sozialarbeit an Schule zu fördern, eine Priorität wurde landesseitig dabei auf die Installation von Schulsozialangeboten an den Oberschulen für 2015 und für 2016 gelegt. Damit erlangt das Arbeitsfeld Sozialarbeit an Schule zunehmend an Bedeutung. Die zusätzlich in 2015/16 zur Verfügung gestellten Stellenkontingente wurden fast vollständig in Anspruch genommen. Mit den Fördermitteln aus dem Personalkostenförderprogramm werden aktuell ca. 740 Vollzeitstellen kofinanziert. Die meisten Personalstelleninhaber sind in der offenen Jugendarbeit (303 Stellen) tätig, gefolgt von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern an den Schulen (260 Stellen), Jugendkoordinatorinnen und Jugendkoordinatoren im ländlichen Raum (65 Stellen), Streetworkerinnen und Streetworkern (40). Die restlichen Stellen verteilen sich auf die Arbeitsfelder des Kinder- und Jugendschutzes, Jugendverbandsarbeit und anderes. Hierfür werden seitens des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte, der Kommunen und der Träger jährlich Mittel mit einem Gesamtvolumen von mindestens 22 Mio. EUR aufgebracht.
Reaktion auf die demografische Entwicklung, Stärkung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe und Stärkung der kommunalen Selbstverantwortung: Die demografische Entwicklung hatte zur Folge, dass sich die Hauptzielgruppe der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zwischen 2005 und 2010 etwa auf die Hälfte verringert hat. Gleichzeitig gibt es in Brandenburg Gegebenheiten, die die Jugendarbeit vor besondere Herausforderungen stellt, wie die Situation im ländlichen Raum oder die soziale Lage von Familien. Daher wurde ein Modell entwickelt, bei dem die Förderung von einem Äquivalent von 610 Stellen noch im Jahr 2005 über Schritte von 580 und 540 zu 510 Stellenäquivalenten im Jahr 2008 reduziert wurde. Dies entspricht einer Reduzierung um etwa 17 % des bisherigen Fördervolumens. Die Finanzierungsart der Personalkostenförderung wurde von einer Festbetragsfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung von bis zu 25 Prozent der Gesamtpersonalkosten pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt umgestellt, d.h. „Hauptzuwendungsgeber" ist die kommunale Ebene. Bei der Berechnung der regionalen Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte wurde ebenfalls auf ein neues Berechnungssystem umgestellt. Bislang war die Zahl der in der jeweiligen Gebietskörperschaft lebenden minderjährigen Jugendlichen mit Stichtag 31.12.1994 die Berechnungsgrundlage. Zum Stichtag 31.12.2002 wurden nun sowohl die Zahl der Minderjährigen (zu 70 Prozent) wie auch die sozialen Belastungen (zu 20 Prozent), die Bevölkerungsdichte (zu 10 Prozent) und die zentralörtliche Funktion der kreisfreien Städte (zwei zusätzliche Stellenäquivalente pro Stadt) berücksichtigt.
Mit Beginn der 3. Förderperiode sind die Landkreise und kreisfreien Städte dazu verpflichtet, 25 Prozent der Gesamtmittel für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe aufzuwenden. Damit sollte einerseits die Weiterführung des Systems von Sozialarbeit an Schulen gesichert werden und andererseits die Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe beim Ausbau des Ganztagsbetriebes unterstützt werden. Die Kreise und kreisfreien Städte werden ihrer Verantwortung gerecht und sorgen für bedarfsgerechte Angebote in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, zu denen sie nach § 86 SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet sind.
Seit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2008/2009 verfügt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über sogenannte Verpflichtungsermächtigungen für das Personalkostenförderprogramm. So erhalten die Jugendämter bereits im Dezember des laufenden Jahres die Zuwendungsbescheide für das übernächste Jahr und haben damit mittelfristige Planungssicherheit, die den Trägern der Einrichtungen den Abschluss längerfristiger oder unbefristeter Arbeitsverträge ermöglicht.
Entwicklung von Qualitätskriterien in der Jugendarbeit und von Instrumenten zur Evaluation: Die Jugendämter haben für die einzelnen Handlungsfelder der Jugendarbeit Qualitätskriterien entwickelt. Dies trug zu einer deutlichen Professionalisierung und qualitativen Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Land Brandenburg bei. Die Kriterien dienen seither auch zur Einschätzung der inhaltlichen Konzepte bei der Neuvergabe von neu zu besetzenden Personalstellen durch die Jugendhilfeausschüsse bzw. die Jugendämter. Der überwiegende Teil der Jugendämter nahm für die Erarbeitung der Qualitätskriterien das „Programm zur Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land Brandenburg" in Anspruch.
Die Jugendförderer der Kreise und kreisfreien Städte entwickelten 1999/2000 unter Mitwirkung des damaligen Landesjugendamtes und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) einen umfassenden qualitativen Sachberichtsbogen, mit dem jede in dem Personalkostenförderprogramm beschäftigte Fachkraft Angaben beispielsweise zum Leistungsumfang der geleisteten Arbeit bzw. zu aktuellen Entwicklungen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bzw. bei den betreuten Jugendlichen macht. Die erste vollständige Erhebung für das Jahr 2003 wurde von der Fachhochschule Lausitz wissenschaftlich ausgewertet und den Kreisen zur Verfügung gestellt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass „das Anliegen des Personalkostenförderprogramms im evaluierten Berichtszeitraum erfüllt wurde".
Schaffung von stabilen und kontinuierlichen Beschäftigungsverhältnissen mit sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: Die Personalkostenförderung wurde 1995 beschlossen und begann 1996. Das Programm war eine Reaktion auf die bis Mitte der neunziger Jahre dominierenden Beschäftigungsverhältnisse in der Jugendarbeit im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsverwaltung – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM). Mit dem Auslaufen dieser Fördermöglichkeiten drohte ein Verlust der in großer Zahl durch Zertifikatskurse qualifizierten Fachkräfte. Zudem waren die ABM und SAM für grundständig qualifizierte Fachkräfte nicht interessant.
Für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem Personalkostenförderprogramm mussten die Jugendämter eine Jugendhilfeplanung vorlegen, die eine Bestandsaufnahme der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und eine Beschreibung der geplanten Angebote und Perspektiven der Angebotsentwicklung einschließt. Diese Festschreibung planerischer Grundlagen für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit wurde 1997 mit dem AGKJHG (Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe)durch die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte zur Erstellung eines Jugendförderplans ergänzt, der jährlich zu erstellen ist und den in der Jugendhilfeplanung festgestellten Jugendhilfebedarf und die dafür vorgesehenen Aufwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auszuweisen hat.
Die im Rahmen des Personalkostenförderprogramms beschäftigten Fachkräfte füllen einen Sachbericht für das Jahr 2023 aus. Dieser Bericht dient dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Wirkungskontrolle des Programms, den Jugendämtern darüber hinaus zur Planung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Nach dem Versenden des Sachberichtes erscheint ein Link, über diesen Link kann der Sachberichtsbogen ausgedruckt werden.