Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen

roter Pfeil: Einkommensrechner

Für die Jahre 2023 und 2024 sollen Kinder ein Angebot der Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten und Hort sowie auch Kindertagespflege) im Land Brandenburg elternbeitragsfrei in Anspruch nehmen können, wenn das jährliche Haushaltsnettoeinkommen (alle laufenden Netto-Einnahmen) aller im Haushalt des Kindes lebenden Eltern einen Betrag von 35.000 EUR nicht übersteigt. Eltern sind die Personen, die die elterliche Sorge gemäß § 1626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch innehaben. Eine Personensorgeberechtigung muss nicht bestehen. Bei Haushaltsnettoeinkommen der Eltern ab der Grenze von 35.000 EUR bis 55.000 EUR sollen stufenweise Höchstgrenzen für den Kita-Elternbeitrag definiert werden.

Mit diesem Einkommensrechner soll für jeden Personensorgeberechtigeten und jedes Kind ermittelt werden können, ob die neue Elternbeitragsfreiheit gilt oder, wenn die Höchstgrenze für die Elternbeitragsfreiheit greift, in welcher Höhe in diesem Bereich höchstens Elternbeiträge erhoben werden dürfen.

Die Eingabe hat für jedes Kind separat zu erfolgen.

Die Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß vorzunehmen, um einen korrekten Wert zu erhalten. Eine Prüfung der relevanten Unterlagen vor Ort ist dem Einrichtungsträger bzw. der die Elternbeiträge festsetzenden Stelle vorbehalten.

Angaben Lebensverhältnisse

Lebt das Kind in einem oder zwei Haushalten?
Wie viele Personensorgeberechtigte / Personen, die die elterliche Sorge ausüben, gibt es?

Angaben Einkommen

Person 1
Trifft eine oder mehrere der folgenden Aussagen auf Sie zu?
Einnahmen

Bitte geben Sie ihr aktuelles jährliches Haushalts-Bruttoeinkommen an. Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres, es sei denn, Sie erzielen aktuell ein anderes Einkommen, dann ist die aktuell belegbare Situation maßgeblich.

Aus nicht-selbständiger Arbeit:

Einkünfte aus Selbständiger Arbeit in Euro

sonstige laufende Einkünfte Euro

Erhalten Sie darüber hinaus insbesondere

Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- und Waisenrenten in Euro

Unterhaltsbezüge in Euro

Elterngeld in Euro

Ausgaben

Unterhaltszahlungen an Dritte in Euro

auf das Einkommen entrichtete Steuern in Euro

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung in Euro

Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen in Euro

Werbungsausgaben in Euro

Person 2
Trifft eine oder mehrere der folgenden Aussagen auf Sie zu?
Einnahmen

Bitte geben Sie ihr aktuelles jährliches Haushalts-Bruttoeinkommen an. Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres, es sei denn, Sie erzielen aktuell ein anderes Einkommen, dann ist die aktuell belegbare Situation maßgeblich.

Aus nicht-selbständiger Arbeit:

Einkünfte aus Selbständiger Arbeit in Euro

sonstige laufende Einkünfte Euro

Erhalten Sie darüber hinaus insbesondere

Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- und Waisenrenten in Euro

Unterhaltsbezüge in Euro

Elterngeld in Euro

Ausgaben

Unterhaltszahlungen an Dritte in Euro

auf das Einkommen entrichtete Steuern in Euro

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung in Euro

Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen in Euro

Werbungsausgaben in Euro

Betreuungsart und –umfang

Betreuungsart

Besucht das Kind…

Betreuungsumfang

Die Hortbetreuung gilt immer bis max. 4 Stunden / Tag.

Beträgt der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang für das Kind…

Ermittlung des Einkommens

Für einen Betreuungsplatz in der Krippe für ?? Stunden Für einen Betreuungsplatz im Kindergarten für ?? Stunden Für einen Betreuungsplatz im Hort für bis zu 4 Stunden

hat der Einkommensrechner folgendes Jahreshaushaltselternnettoeinkommen nach § 2a KitaG ermittelt: ??.??? €

Daraus ergibt sich für das anzugebende Kind ein Höchstbeitrag von ?? €.
Wenn aktuell durch Ihren Einrichtungsträger ein niedrigerer Beitrag festgesetzt wurde, ist weiterhin nur der niedrigere Beitrag zu leisten.

Sie sind beitragsbefreit.

Da dieses Einkommen über der Staffelungsgrenze der gesetzlichen Höchstbeiträge (55 000 Euro) liegt, ist der bisherige Elternbeitrag weiter zu zahlen.

Aufgrund Ihrer Angaben, dass Sie Sozialtransferleistungen beziehen, ist die Kinderbetreuung für Sie beitragsfrei.

hat der Einkommensrechner folgendes maßgebliches Jahreshaushaltselternnettoeinkommen als Summe der Einzeleinkommen nach § 2a KitaG ermittelt: ??.??? €

Daraus ergibt sich für das anzugebende Kind ein Höchstbeitrag von ?? €.
Wenn aktuell durch Ihren Einrichtungsträger ein niedrigerer Beitrag festgesetzt wurde, ist weiterhin nur der niedrigere Beitrag zu leisten.

Sie sind beitragsbefreit.

Da Ihre addiertes Einkommen über der Staffelungsgrenze der gesetzlichen Höchstbeiträge (55 000 Euro) liegt, ist der bisherige Elternbeitrag weiter zu zahlen.

Aufgrund Ihrer Angaben, dass Sie Sozialtransferleistungen beziehen, ist die Kinderbetreuung für Sie beitragsfrei.

Diese Berechnung basiert auf den folgenden Angaben:

Angaben zum Einkommen für Person 1Betrag / Jahr

das maßgebliche jährliches Nettoeinkommen nach § 2a KitaG beträgt: ??.??? €

Angaben zum Einkommen für Person 1
Sie haben angegeben, dass Sie Sozialtransferleistungen beziehen.
Angaben zum Einkommen für Person 2Betrag / Jahr

das maßgebliche jährliches Nettoeinkommen nach § 2a KitaG beträgt: ??.??? €

Angaben zum Einkommen für Person 2
Sie haben angegeben, dass Sie Sozialtransferleistungen beziehen.
Höchstbeiträge Krippe bei Betreuungsumfang
Elterneinkommen bis 6 Std bis 7 Std bis 8 Std bis 9 Std bis 10 Std oder mehr
Höchstbeiträge Kindergarten bei Betreuungsumfang
Elterneinkommen bis 6 Std bis 7 Std bis 8 Std bis 9 Std bis 10 Std oder mehr
Höchstbeiträge Hort bei Betreuungsumfang
Elterneinkommen bis 4 Std

Im Folgenden kann ein PDF Dokument erstellt werden. Die einzugebenden Daten können zum Zweck des Ausdrucks und Vorlage der Berechnung an den Einrichtungsträger eingegeben werden. Die Daten werden nicht gespeichert und von Dritten eingesehen.

Stammdaten Person 1
Stammdaten Person 2
Stammdaten Kind

Hinweis Geschwisterkinder: Sie können hier auch weitere Kinder einzeln eingeben, um anhand der jeweiligen Betreuungszeiten den jeweiligen möglichen Höchstbeitrag zu ermitteln. Wenn das Netto-Haushaltseinkommen bei Geschwisterkindern identisch ist (Regelfall), gehen Sie einfach direkt auf Seite 3 „Betreuungsumfang“ zurück und geben Sie den Betreuungsumfang des anderen Kindes ein. Wenn Sie anschließend wieder fortfahren, erhalten Sie auf Seite 4 wiederum das entsprechende Ergebnis, das als weiteres PDF-Dokument erstellt werden kann.

Hinweise zum Einkommensrechner können Sie gerne an: elternbeitragsentlastung-kita@mbjs.brandenburg.de senden.


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