Internationale Jugendarbeit

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Die Internationale Jugendarbeit will das Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen, die gegenseitige Toleranz und das solidarische Handeln miteinander anregen. Junge Menschen können international Erfahrung sammeln, interkulturelle Kompetenzen erwerben, Vielfalt kennen lernen und über nationale Grenzen hinweg arbeiten. Das geschieht bei internationalen Jugendbegegnungen, in Workcamps, Freiwilligendiensten, Praktika sowie beim Austausch und der Fortbildung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe. Das Land Brandenburg stellt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg" Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Jugendbegegnung im In- und Ausland bereit. Außerdem fungiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) als Länderzentralstelle für die Förderung internationaler Projekte aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt Sondermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes zur Förderung des außerschulischen Jugendaustausches zur Verfügung. Die Programme zur internationalen Jugendbegegnung müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden, die jeweilige Maßnahme (Programminhalte, -ablauf usw.) muss mit der ausländischen Partnerorganisation abgesprochen sein und gemeinsame Aktivitäten mit den ausländischen Jugendlichen beinhalten. Die Begegnungsprogramme sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut sein, d.h., eine Austauschbeziehung mit einer ausländischen Partnerorganisation soll bestehen bzw. angestrebt werden, die Programme sowohl in Deutschland als auch im Partnerland vorsieht. Die Programme müssen angemessen vor- und nachbereitet werden. Die Jugendlichen sollen selbst an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung mitwirken. Zudem gibt es eine Fördermöglichkeit für den Austausch von Führungskräften und Fachkräften der Jugendarbeit mit dem Ziel der Kontaktanbahnung, des fachlichen Erfahrungsaustauschs und der Fortentwicklung der Kooperationen. Dieser Bereich wird durch die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) e.V. unterstützt.

Nicht gefördert werden:

  • Rundreisen, auch wenn es sich um Folkloregruppen, Chöre und Jugendorchester handelt,
  • einseitige Studienreisen ins Ausland,
  • Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter,
  • Maßnahmen der Jugenderholung,
  • Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen.

Ausgeschlossen ist außerdem die Vermittlung und Förderung von

  • Sprachstudien und sonstigen Studienaufenthalten von Einzelpersonen im Ausland,
  • Stipendien,
  • Au-pair-Stellen.

Bundeszentrale Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätten etc.) erhalten für internationale Begegnungsprogramme eine längerfristige Förderung, über deren Verwendung sie autonom entscheiden, unter Beachtung der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Sie sind einer Zentralstelle angeschlossen oder gehören einem bundesweit vertretenen Dachverband an und reichen ihre Anträge auf Förderung nur dort ein (Zentralstellenverfahren).

Kommunale Träger der Jugendarbeit aus dem Land Brandenburg, die keiner Zentralstelle und keinem Dach¬verband angeschlossen sind, reichen ihre Anträge auf Förderung beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Referat 25) ein. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die Länderzentralstelle für die Förderung internationaler Projekte aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.


Europäische Jugendwerke und Austauschprogramme unterstreichen die besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn. Das älteste ist das Deutsch-Französische Jugendwerk. Seine Geschichte hat wesentlich zur Versöhnung von Menschen aus Frankreich und Deutschland in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts beigetragen. Folgende Jugendwerke und Einrichtungen unterstreichen die besondere Qualität der Beziehungen zu den Ländern:

Innerhalb von Erasmus+ ist JUGEND IN AKTION das europäische Förderprogramm für alle jungen Menschen im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung. Junge Menschen sollen über das Programm wichtige Schlüsselkompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung erlangen. Junge Europäerinnen und Europäer sollen Lust bekommen, die Zukunft der EU mit zu gestalten. Solidarität und Toleranz über Grenzen hinweg will das Programm wecken und jungen Menschen somit das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft vermitteln.


Antragstellung

Für die Jugendwerke gibt es besondere Fördervereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und diesen Ländern, zum Teil auch über den Kinder- und Jugendplan des Bundes hinaus. Anträge für den deutsch-französischen, deutsch-israelischen, deutsch-tschechischen und deutsch-russischen Austausch können regionale Träger der Jugendarbeit beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellen.

Für deutsch-polnische Projekte können sich Brandenburger Träger von der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA beraten und fördern lassen, sie ist die Zentralstelle für das Land Brandenburg.

Für Erasmus+ Jugend in Aktion erfolgt die Antragstellung bei der Nationalagentur Jugend in Aktion in Bonn.



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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