Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – zwei sehr ähnliche Begriffe, zwei sehr unterschiedliche Bedeutungen: Die Jugendarbeit richtet sich an alle Jugendlichen und umfasst die Arbeit von Jugendverbänden, offene Jugendarbeit sowie Angebote für Jugendliche in ihrem sozialen Raum. Die Jugendsozialarbeit richtet sich an junge Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen werden sozialpädagogische Hilfen angeboten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind Leistungen der Jugendhilfe, für die laut Sozialgesetzbuch SGB VIII die Kommunen zuständig sind. Ausnahmen gibt es nur bei Angeboten, die einen überörtlichen Charakter haben, wie z.B. Jugendbildungsstätten. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) berät die örtlichen Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie landesweit tätige freie Träger der Jugendarbeit und andere Träger mit landesweiter Bedeutung.
Jugendarbeit
Jugendbildung und Jugendbegegnung, in der Region oder weltweit, in der Freizeit, im ländlichen Raum, im Jugendverband, in einer Jugendbildungsstätte oder als Ehrenamt.
Jugendsozialarbeit
Spezielle Angebote für junge Menschen in einer besonderen Problemlage, sozial benachteiligte oder individuelle beeinträchtigte Jugendliche.
Newsletter Jugendarbeit Jugendsozialarbeit
für Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit Informationen zu Veranstaltungen, Förderprogrammen sowie Fortbildungen.