Jugendarbeit als Beruf

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Kaum ein anderer Bereich der sozialen Arbeit ist so bunt und vielfältig wie die Kinder- und Jugendarbeit in freier oder öffentlicher Trägerschaft, in Verbänden oder offenen Einrichtungen, mit schulischem Bezug, auf der Straße oder in der freien Natur. Sie ist ein attraktives Arbeitsfeld für Fachkräfte unterschiedlicher Qualifikationen, bietet ein Betätigungsfeld für ehrenamtliche Fachkräfte und auch Quereinsteigern einen beruflichen Zugang. In der Kinder- und Jugendarbeit gibt Gelegenheit zu nahezu unbegrenzter eigener Schwerpunktsetzung, sie schlägt Brücken von der Kinder- und Jugendhilfe in viele andere gesellschaftliche Bereiche, ist Kristallisationspunkt für Partizipation und steht für Kooperation, Kreativität und Vielfalt.

Fachliche Kompetenzen sind in der Kinder- und Jugendarbeit als einem beruflichen Handlungsfeld der sozialen Arbeit unerlässlich. Für Fachkräfte, die in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt werden, gilt grundsätzlich ein Qualifikationsniveau gemäß Beschluss der Jugendministerkonferenz (JFMK) vom Mai 2008 als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.

Im Bereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlangt das Fachkräftegebot in § 72 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe eine für die jeweilige Aufgabe qualifizierende Ausbildung. Aus § 74 SGB VIII lässt sich darüber hinaus die Erwartung ableiten, dass auch freie Träger zur Gewährleistung der fachlichen Voraussetzungen von ihren hauptamtlich Beschäftigten entsprechende Ausbildungsvoraussetzungen erwarten.


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