Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit richtet sich an eine spezielle Zielgruppe: Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert berufs- und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe. Angebote der Jugendsozialarbeit sind u.a.
- sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen,
- verschiedene Formen des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens und
- Sozialarbeit an Schulen.
Informationen über die: Förderung sozial benachteiligter Jugendlicher
Weitere Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an verschiedene Zielgruppen:
- Straßensozialarbeit/mobile Jugendsozialarbeit richtet sich an rechtsorientierte und/oder gewaltbereite Jugendliche,
- soziale Gruppenarbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, Unterbringung von Jugendlichen in Heimen der Jugendhilfe zur Vermeidung von Untersuchungshaft u.a. richten sich an straffällige Jugendliche.
- Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe in der EU-Förderperiode 2021-2027
- Änderung der Richtlinie zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe vom 24.06.2022
- Richtlinie zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe vom 19.07.2018
- Liste der genehmigten Träger von Produktionsschulen
- Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII § 13 – Jugendsozialarbeit