Mehr als 1,6 Millionen Euro für Puschkin-Gymnasium Hennigsdorf
Der Landkreis Oberhavel darf sich über 1.625.162,09 Euro Fördermittel vom Bildungsministerium freuen. Sie fließen in den Umbau der alten Sporthalle zur Mensa für das Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium Hennigsdorf. Minister Steffen Freiberg übergab heute den Förderbescheid an den Landrat Alexander Tönnies. Die Fördermittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).
Landrat Alexander Tönnies: „Den Schülerinnen und Schülern ein gutes Lernumfeld zu bieten, ist uns ein großes Anliegen. Kinder und Jugendliche sollen Freude am Lernen haben und sich an ihrer Schule wohlfühlen. Eine moderne Ausstattung der Unterrichtsräume, die wir für alle kreiseigenen Schulen bieten wollen, gehört dazu. Denn heute entscheidet auch die Infrastruktur einer Schule über den Bildungserfolg unserer Kinder. Wichtig ist aber ebenso ein gutes Ambiente in den Pausen und Raum für kreative Veranstaltungen. Dass wir bei der Umsetzung mit Fördermitteln aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm dabei unterstützt werden, freut mich sehr.“
Der Landkreis Oberhavel erhält eine Förderung zum Umbau der alten Sporthalle in eine Mensa. Für ihr Mittagessen werden die Schülerinnen und Schüler künftig eine Empore mit 190 Sitzplätzen, einen großen Küchen- und Bistrobereich und eine Terrasse mit 30 Sitzplätzen nutzen können. Damit bietet dieser Raum nicht nur Platz für gemeinsames Essen, sondern auch für Veranstaltungen. Die Aufenthaltssituation von Schülern und Lehrkräften wird die Bildungslandschaft im Landkreis Oberhavel stärken. Der Gesamtumfang der Investition beträgt rund 2,5 Millionen Euro. Der Umbau soll im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Am Hennigsdorfer Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium lernen aktuell mehr als 620 Schülerinnen und Schüler. Sie werden von 51 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet.
Hintergrund
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.