Noch bis zum 15. Februar für ein Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer bewerben
Endspurt für Bewerbungen um Brandenburg-Stipendien für Landlehrerinnen und Landlehrer des Bildungsministeriums (MBJS). Lehramtsstudierende haben noch bis zum 15. Februar die Chance, sich auf der Bewerbungsplattform des MBJS um eines der 20 Stipendien für das Sommersemester 2024 zu bewerben.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Brandenburg braucht Lehrerinnen und Lehrer für guten Unterricht gerade auch in ländlicheren Regionen. Mit dem Stipendium bietet das Bildungsministerium Lehramtsstudierenden nicht nur eine finanzielle Förderung, sondern auch ein gehaltvolles Begleitprogramm und eine sichere Perspektive. Und das nun noch flexibler – denn erstmals bieten wir die Stipendien auch für das Sommersemester an. Ich kann Studierende daher nur zur Bewerbung ermuntern. 119 Schulen stehen für Stipendiatinnen und Stipendiaten bereit. Das Brandenburg-Stipendium ist ein Win-win-Angebot für Schulen und Studierende.“
Für die 20 Stipendien zum Sommersemester 2024 können sich Lehramtsstudierende von Hochschulen in ganz Deutschland bewerben, die ab 1. April 2024 mindestens im 5. Fachsemester das Lehramt erwerben für:
- die Primarstufe,
- die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
- das Lehramt für Förderpädagogik oder
- das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer).
- Darüber hinaus besteht für das Unterrichtsfach Sorbisch/Wendisch in allen Schulformen ein hoher Lehrkräftebedarf.
Hintergrund
Mit dem Stipendienprogramm gewährt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das ideelle Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen an. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Bedarfsschule. Anschließend unterrichten sie als Lehrerinnen oder Lehrer an der Bedarfsschule für mindestens die Dauer, für die auch das Stipendium gewährt wurde.