Grundzüge der Weiterbildung

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Die Landkreise und kreisfreien Städte haben durch das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz den Auftrag, für die brandenburgische Bevölkerung ein Mindestangebot an Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. Weiterbildungsveranstaltungen als Grundversorgung bereitzuhalten. Das umfasst Angebote in den Bereichen der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bildungsministeriums, Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreie Städte sowie anerkannte und zur Grundversorgung zugelassene Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben. Im Rahmen der Grundversorgung durchgeführte Veranstaltungen werden durch die anteilige Erstattung der Personal- und Sachkosten in Höhe eines Pauschalbetrages von 32 Euro (2022) je durchgeführter Unterrichtsstunde durch das Land gefördert.

Durch das staatliche Anerkennungsverfahren werden die Qualitätsstandards beteiligter Weiterbildungseinrichtungen gesichert. Das Anerkennungsverfahren wird beim Bildungsministerium durchgeführt und richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes und der Verwaltungsvorschrift Anerkennung. Formulare für Anträge auf Anerkennung sind auf Anforderung erhältlich.

Landesorganisationen

Landesorganisationen der Weiterbildung sind Zusammenschlüsse von Einrichtungen und Trägern der Weiterbildung auf Landesebene, die die Weiterbildungsarbeit ihrer Mitglieder unterstützen. Neben beratenden und koordinierenden Aufgaben übernehmen sie auch die innerverbandliche Fortbildung und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder im politischen Raum. Die Förderung erfolgt anteilig aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf Grundlage von § 8 der Weiterbildungsverordnung. Antragsberechtigt sind anerkannte Landesorganisationen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben. Die Anerkennung dient der Feststellung und Sicherung der Qualität der Organisation und richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes sowie der VV-Anerkennung. Das Anerkennungsverfahren wird beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt. Liegen alle vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen einer Förderung vor, kann das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einer Förderung zustimmen. Die Förderung umfasst eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Personalkosten für pädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die Geschäftsführung und hauptamtliche Verwaltungskräfte der Landesorganisationen sowie eine an die Personalförderung gebundene Sachkostenpauschale.

Heimbildungsstätten

Heimbildungsstätten sind Organisationen der Weiterbildung, die ihre Bildungsveranstaltungen überregional anbieten. Sie verfügen über eigene Bildungsstätten, die es ermöglichen auch mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung durchzuführen und dabei besondere pädagogische Konzeptionen zu realisieren. Die Anerkennung von Heimbildungsstätten richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes sowie der VV-Anerkennung. Das Anerkennungsverfahren wird beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt. Antragsberechtigt sind Heimbildungsstätten, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben. Bildungsfreistellungsmaßnahmen gemäß § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetztes, die von anerkannten Heimbildungsstätten im Land Brandenburg durchgeführt werden, können gefördert werden.

Landesbeirat für Weiterbildung

Aufgabe des Landesbeirats für Weiterbildung ist es, die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Weiterbildung und ihrer finanziellen Förderung zu beraten. Der Landesbeirat trägt dazu bei, das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz umzusetzen, fördert Kooperationen der Weiterbildungseinrichtungen untereinander, Kooperationen der Weiterbildungseinrichtungen mit anderen Institutionen und unterstützt die Arbeit der regionalen Weiterbildungsbeiräte. Er wird in Fragen der Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen und von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung gehört.

Der Vielfalt der Weiterbildung entsprechend sind im Beirat die anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung, die Heimbildungsstätten und – alle zwei Jahre wechselnd – vier regionale Weiterbildungsbeiräte vertreten. Auch die Sozialpartner, die Kommunen und Kreise sind für die Entwicklung der Weiterbildung im Land mitverantwortlich und somit im Beirat repräsentiert. Ministerien, die mit Weiterbildung befasst sind, arbeiten ebenfalls regelmäßig mit. Der Landesbeirat unterstützt die ständige Verbesserung der Qualität von Weiterbildung, er nimmt zu Finanzierungsfragen Stellung. Er befördert die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, z. B. mit neuen Formen des Lernens, den Schlussfolgerungen aus Studien zur Situation der Weiterbildung oder der Rolle der politischen Bildung für die Entwicklung des Landes. Die Geschäftsführung des Landesbeirats ist beim Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) angesiedelt.



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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