Informationen für Veranstalter und Fachleute

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Hier finden Träger von Weiterbildungseinrichtungen, Veranstalter und Fachleute sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger weiterführende Informationen zu den Themen Weiterbildung, Alphabetisierung und Grundbildung sowie Alphabetisierung von Flüchtlingen.

Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Brandenburg setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz). Anerkennungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das auf Antrag des Veranstalters tätig wird. Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind, die in der Bildungsfreistellungsverordnung vom 21. Januar 2005 festgeschrieben sind. Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid. Als Service für Veranstalter sind die ehemals unterschiedlichen Antragsformulare der einzelnen Bundesländer mit Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub vereinheitlicht worden.

Für die Antragstellung zur Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung gibt es zwei verschiedene Wege:

  • Ausfüllen der heruntergeladenen Formblätter
  • onlinegestützte Antragstellung

Wenn von der antragstellenden Organisation voraussichtlich mehrere Anträge auf Anerkennung jährlich gestellt werden, sollte die onlinegestützte Antragstellung gewählt werden. So kann die Bearbeitung auf Seiten der antragstellenden Organisation als auch der Verwaltung vereinfacht und damit beschleunigt werden.

Download der Formblätter

Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung
Formblatt: Angaben zum Veranstalter
Das Formblatt „Angaben zum Veranstalter“ ist nur dann einzureichen, wenn zum ersten Mal ein Antrag gestellt wird oder sich Änderungen ergeben haben (Name, Straße, Telefonnummer des Veranstalters oder Ähnliches).
Adressvorblatt
Die Verwendung des Adressvorblattes empfiehlt sich insbesondere dann, wenn der Antrag parallel an die Anerkennungsbehörden mehrerer Länder gesendet werden soll.
Hinweise für Antragsteller

Es bleibt zugelassen, dass Bildungsfreistellungs­kurse als Online-Kurse stattfinden.
Hinweise für Online-Bildungsfreistellungskurse und Versicherung des Veranstalters

online gestützte Antragsstellung

Es gibt zudem die Möglichkeit der onlinegestützten Antragstellung. Bei der ersten Antragstellung ist eine Registrierung erforderlich. Im Online-Antragsverfahren können die Antragsformulare online ausgefüllt und der Bearbeitungsstelle Bildungsfreistellung (MBJS) übermittelt werden. Nach Abschluss der Veranstaltung können auch die erforderlichen statistischen Berichte online ausgefüllt und weitergeleitet werden.

online gestützte Antragstellung zur Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung

Modellvorhaben der Weiterbildung

Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz eröffnet die Möglichkeit einer Förderung von beispielhaften Weiterbildungsprojekten, die der Qualitätsentwicklung oder der Auseinandersetzung mit sonstigen Themen dienen, die für das Land Brandenburg von aktueller Bedeutung sind. Die Förderung erfolgt anteilig aus Mitteln des Bildungsministeriums auf Grundlage der Weiterbildungsverordnung (§ 7). Antragsberechtigt sind in der Regel Weiterbildungseinrichtungen in freier oder kommunaler Trägerschaft, Landesorganisationen der Weiterbildung oder Heimbildungsstätten. Liegen die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen einer Förderung vor, kann das Bildungsministerium im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einer Förderung zustimmen. Gefördert werden anteilig Personal- und Sachkosten, die dem Zuwendungsempfänger durch das Projekt entstehen.

Ausschreibung von Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen

Die Ausschreibung von Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen im Land Brandenburg erfolgt über die Koordinierungsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung beim Brandenburgischen Volkshochschulverband regelmäßig auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg. Die Kurse werden finanziert im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2015 bis 2020.

Module und Handreichungen für die Alphabetisierung

Zur Reduzierung des Funktionalen Analphabetismus wurden acht Module für die Weiterbildungsarbeit mit erwachsenen Analphabeten entwickelt und veröffentlicht, die allen Interessenten kostenlos im Netz zur Verfügung stehen sowie didaktische Handreichungen und Unterrichtsmaterial. Die Module zeichnen sich durch die Verbindung von Alphabetisierung und lebensweltlicher Orientierung aus. Sie beinhalten die folgenden Themenbereiche:

  • Lesen - Schreiben - miteinander reden
  • Mathe auf Schritt und Tritt
  • Das Lernen lernen
  • Schreiben und Informieren am PC
  • Basiswissen Englisch
  • Orientierungswissen Recht
  • Beruf, Familie und Soziales
  • Arbeit und Finanzen
Professionalisierung der Kursleitenden

Seit dem Jahr 2005 wird die Professionalisierung der Kursleiterinnen und Kursleiter sowie des hauptberuflichen Personals durch das MBJS und Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) intensiv unterstützt. Da Analphabeten extrem schwer für Weiterbildung zu gewinnen sind, spielen Aspekte der Beratung und Motivierung eine besondere Rolle.

Vernetzung und Kooperation

Das Bildungsministerium fördert durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Tagungen, Unterstützung lokaler Projekte) die Vernetzung und Kooperation der sogenannten Multiplikatoren. Das sind jene, die im Umgang mit den Betroffenen das Vorliegen von Analphabetismus erkennen und sie zur Veränderung ihrer Situation anstoßen können (z.B. Mitarbeiter der Agenturen, der Jobcenter).


Richtlinie "Weiterbildungsveranstaltungen zur Integration"

Kenntnisse der deutschen Sprache sind für die Integration von Geflüchteten in Gesellschaft und Beruf unverzichtbar. Unter den Geflüchteten sind Menschen, die in ihren Herkunftsländern keine Chance hatten, Lesen und Schreiben zu lernen. Die Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch ist Grundlage für den weiteren Spracherwerb. Die Weiterentwicklung interkultureller Kompetenzen trägt dazu bei, dass Geflüchtete und Brandenburgerinnen und Brandenburger sich in ihrer Verschiedenheit kennen, verstehen und respektieren lernen. Zahlreiche Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche engagieren sich, um Flüchtlinge mit der deutschen Sprache vertraut zu machen. Durch ihr Engagement tragen sie überall im Land Brandenburg zu deren Integration bei.

Das Bildungsministerium(MBJS) fördert daher einführende Alphabetisierungskurse in der Zweitsprache Deutsch sowie einführende Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen. Ebenso werden Weiterbildungsveranstaltungen finanziert, die haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre anspruchsvolle Tätigkeit stärken und qualifizieren. Auch gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen für diese Zielgruppen sind möglich.

Richtlinie "Digitale Grundkompetenz Erwachsener"

Digital- und Medienkompetenz sind Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen ebenso wie für die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Mit der Förderrichtlinie „Digitale Grundkompetenz Erwachsener“ fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) im Rahmen des Digitalprogramms 2025 des Landes Brandenburg daher gezielt Angebote von Bildungsträgern für ältere Menschen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten. 

Unterstützt werden Angebote zum Erwerb digitaler Grundkompetenzen, zur inklusiven Medienkompetenz und damit zum selbstbestimmten und reflektierten Handeln im digitalen Raum. Förderung können Einrichtungen erhalten, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind. Ein Fokus liegt auf Angeboten an Aufenthaltsorten potenzieller Teilnehmender: zum Beispiel Begegnungsstätten, Vereine, Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, Seniorentreffs, Gemeinde- und Stadtteilzentren oder Bibliotheken. Auch Kurse in Weiterbildungseinrichtungen und offene Angebote wie Lerncafés oder Lernwerkstätten werden gefördert. Darüber hinaus stehen Mittel für Fortbildungen und Qualifizierungen zur Vermittlung digitaler Grundkompetenzen für Fachkräfte der Erwachsenenbildung zur Verfügung. 

Die Laufzeit der Richtlinie endet am 31. Dezember 2024. 



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