Verfahren zur Betriebserlaubniserteilung und Meldepflichten
Gemäß § 45 SGB VIII bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig über Tag und Nacht oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung.
Für die Erteilung der Erlaubnis und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg gelten folgende Zuständigkeiten:
Referatsleitung |
Frau Gallep (26) Vertretung: Frau Schneider (26.1) |
Tel.: (0331) 866 3760 Tel.: (0331) 866 3761 |
Regionale Zuständigkeiten (Stand: 18.10.2024; hier auch als PDF downloadbar):
Frau Schröder (Stellenzeichen 26.14)
Tel.: (0331) 866 3767
Mobil: 0160 9797 1344
E-Mail: antje.schroeder@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Petzold (Stellenzeichen 26.17)
Tel.: (0331) 866 3798
Mobil: 0151 5420 3640
E-Mail: stefanie.petzold@mbjs.brandenburg.de
Frau Gustke (Stellenzeichen 26.18)
Tel.: (0331) 866 3799
Mobil: 0151 6882 6068
E-Mail: annemarie.gustke@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Winkler (Stellenzeichen 26.11)
Tel.: (0331) 866 3764
Mobil: 0151 2584 4343
E-Mail: claudia.winkler@mbjs.brandenburg.de
Herr Saupe (Stellenzeichen 26.12)
Tel.: (0331) 866 3765
Mobil: 0151 5882 1033
E-Mail: martin.saupe@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Herr Staggat (Stellenzeichen 26.13)
Tel.: (0331) 866 3766
Mobil: 0171 6973 348
E-Mail: thomas.staggat@mbjs.brandenburg.de
Frau Kronemann (Stellenzeichen 26.16)
Tel.: (0331) 866 3769
Mobil: 0160 5202 983
E-Mail: nadine.kronemann@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Hesselbarth (Stellenzeichen 26.22)
Tel.: (0331) 866 3790
Mobil: 0160 4835 414
E-Mail: konstanze.hesselbarth@mbjs.brandenburg.de
Frau Hesselbarth (Stellenzeichen 26.22)
Tel.: (0331) 866 3790
Mobil: 0160 4835 414
E-Mail: konstanze.hesselbarth@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Kronemann (Stellenzeichen 26.16)
Tel.: (0331) 866 3769
Mobil: 0160 5202 983
E-Mail: nadine.kronemann@mbjs.brandenburg.de
Herr Saupe (Stellenzeichen 26.12)
Tel.: (0331) 866 3765
Mobil: 0151 5882 1033
E-Mail: martin.saupe@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Schröder (Stellenzeichen 26.14)
Tel.: (0331) 866 3767
Mobil: 0160 9797 1344
E-Mail: antje.schroeder@mbjs.brandenburg.de
Frau Mora Rubi (Stellenzeichen 26.15)
Tel.: (0331) 866 3768
Mobil: 0160 4825 725
E-Mail: doreen.morarubi@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Herr Henke (Stellenzeichen 26.21)
Tel.: (0331) 866 3757
Mobil: 0160 4832 340
E-Mail: Torsten.Henke@mbjs.brandenburg.de
Frau Petzold (Stellenzeichen 26.17)
Tel.: (0331) 866 3798
Mobil: 0151 5420 3640
E-Mail: stefanie.petzold@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Schröder (Stellenzeichen 26.14)
Tel.: (0331) 866 3767
Mobil: 0160 9797 1344
E-Mail: antje.schroeder@mbjs.brandenburg.de
Herr Henke (Stellenzeichen 26.21)
Tel.: (0331) 866 3757
Mobil: 0160 4832 340
E-Mail: Torsten.Henke@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Mora Rubi (Stellenzeichen 26.15)
Tel.: (0331) 866 3768
Mobil: 0160 4825 725
E-Mail: doreen.morarubi@mbjs.brandenburg.de
Frau Winkler (Stellenzeichen 26.11)
Tel.: (0331) 866 3764
Mobil: 0151 2584 4343
E-Mail: claudia.winkler@mbjs.brandenburg.de
Vertretung:
Frau Gustke (Stellenzeichen 26.18)
Tel.: (0331) 866 3799
Mobil: 0151 6882 6068
E-Mail: annemarie.gustke@mbjs.brandenburg.de
Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017
Anschreiben zu Änderung der Berechnungsgrundlage in der Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teil stationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchuKJE) 05.04.2023
Anlage: Information über die Berechnungsgrundlage für den Mindestpersonalschlüssel 05.04.2023
Mitteilung 31/17 vom 6. April 2017 Information über die Berechnungsgrundlage für den Mindestpersonalschlüssel
Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)
Mindestanforderungen für Fachkräfte in vollstationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderungen, Weisung des MASGF vom 14. Juni 2002
Verknüpfung der Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII mit familienähnlichen Betreuungsformen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII
Die Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht zukünftig Rundbriefe zu verschiedenen Themen, die im engen Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und in Internaten und Wohnheimen stehen (§§ 45 bis 48a SGB VIII). Adressaten dieser Rundbriefe sind die Träger der o.g. erlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie nachrichtlich die örtlichen Jugendämter im Land Brandenburg.
An dieser Stelle finden Sie alle Rundschreiben als PDF-Dateien einschließlich ggf. beigefügter Anlagen in der zeitlichen Abfolge ihrer Veröffentlichung.
Rundbrief EA/01/2022 vom 07.02.2022
Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sowie Aktualisierung in § 20 IfSG
Rundbrief EA/03/2020 vom 05.03.2020
Hinweise zur Qualifikation des pädagogischen Personals in Einrichtungen gemäß § 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung, für Wohnheime und Internate und zur Antragstellung zur Genehmigung von Quereinsteigern/-innen
Rundbrief EA/02/2020 vom 05.03.2020
Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
Anlage: Dokumentation der Nachweispflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz zum Masernschutz
Rundbrief EA/01/2020 vom 22.02.2020
Informationen zu Präventionsmaßnahmen und zum Umgang mit Verdacht auf Infektionen mit dem Coronavirus in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie in Internaten/Wohnheimen
Rundbrief EA/01/2019 vom 02.05.2019
Informationen zum Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg (KJLR)- Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der erzieherischen Hilfen
Rundbrief EA/03/2018 vom 30.08.2018
Veränderte Formulare für das Betriebserlaubnisverfahren (§ 45 SGB VIII) und für die Wahrnehmung der Meldepflichten (§ 47 SGB VIII) ab dem 01.09.2018
Rundbrief EA/02/2018 vom 27.07.2018
Hinweise für stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zum Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern gemäß § 1631b Abs. 2 BGB
Rundbrief EA/01/2018 vom 15.02.2018 Änderungen zum Umfang der unverzüglich vorzunehmenden Personalmeldungen im Rahmen des § 47 SGB VIII
Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017
Hinweise zu den Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII (Verfahren und Formulare; Stand: 01.09.2018)
Verfahrensablauf Wahrnehmung der Meldepflichten und Mitteilungen Übersicht (Format A4)
Verfahrensablauf Wahrnehmung der Meldepflichten und Mitteilungen Übersicht (Format A3)
Wahrnehmung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII
- Meldebogen Deckblatt
- Erhebungsbogen Betreuungspersonal -gesamt-
- Personalbogen Betreuungspersonal
- Personalbogen Leitung
- Schließungsmeldung
Meldungen zu Ereignissen oder Entwicklungen nach § 47 SGB VIII, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen
Die online gestützte Datenbank –DABEA– befindet sich nunmehr seit 2020 im Betrieb und ergänzt das bisherige Verfahren in der Einrichtungsaufsicht im Land Brandenburg. Die Träger von bereits bestehenden erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen sowie Antragstellende erhalten damit die Möglichkeit Anträge online zu stellen und ihre Meldepflichten digitalisiert wahrzunehmen. Die Software DABEA ist als webbasierende Anwendung entwickeln worden und somit unabhängig von der eingesetzten Hardware und des genutzten Betriebssystems. Die Anwendung wird von den Clientrechnern in einem Internetbrowser aufgerufen und bedient. Bevorzugt sollten die Browser „Chrome“, „Edge“ oder „Firefox“ eingesetzt werden. Die minimale Displayauflösung sollte 1366x768 betragen.
Die erfassten Daten werden in einer SQL-Datenbank gespeichert. Der Zugriff auf die Daten ist für die Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport(MBJS) sowie für Träger von Betreuungseinrichtungen möglich. Der Zugriff auf die Daten wird über ein Nutzerkonzept geregelt. Eine gezielte Zuordnung der Rechte für einen Nutzer wird über ein Rollenkonzept mit entsprechenden Zugriffsrechten sichergestellt.
Nach § 20 Absatz 10 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch kann die oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift vorgeben, dass Anträge und Meldungen gemäß den §§ 45 bis 48a des Achten Buches Sozialgesetzbuch elektronisch zu übermitteln sind. Die Träger haben den Datenschutz in ihrem Einflussbereich zu sichern. Verwaltungsakte gemäß den §§ 45 bis 48a des Achten Buches Sozialgesetzbuch können elektronisch übermittelt werden.
Die auf dieser Basis erlassene Verwaltungsvorschrift zur elektronischen Datenübermittlung - elDatübVV) regelt seit 27. April 2021 diesen Anwendungsbereich.
Für schriftliche Hinweise bei Problemen im Betrieb steht das Funktionspostfach der Administratoren der Datenbank unter der E-Mail-Adresse: dabea23_Admin@mbjs.brandenburg.de zur Verfügung.
Zugang zur Datenbank DABEA: https://dabea.brandenburg.de
Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburgmit ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag (Stand: 24.07.2019)
Die am 24. Juli 2019 veröffentlichte Empfehlung gliedert sich in Aussagen zur Höhe des Barbetrages (Taschengeld) und zum Umgang mit dem Barbetrag (Taschengeld). Es wird erwartet, dass sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg zukünftig an dieser Empfehlung orientieren.
Ergänzend zur Empfehlung bezüglich der Höhe, befinden sich im zweiten Teil der Empfehlungen ergänzende Hinweise für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag in Ihren Einrichtungen.
Die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS bietet den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den Trägern von Einrichtungen bezüglich der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung Beratung an.
Ein anlassbezogenes Überprüfungsrecht des Umganges mit dem Barbetrag (Taschengeld) in erlaubnispflichtigen Einrichtungen ergibt sich für die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS in Auslegung des § 46 SGB VIII.
> Empfehlung vom 24.07.2019 Höhe Barbetrag/Umgang mit dem Barbetrag