Fachkräfte-Workshop „Auf dem Prüfstand – Netzwerkarbeit im Kinderschutz“

Workshop Kinderschutz

Kinder haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Kinderschutz braucht eine auf das Kindeswohl gerichtete, enge Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen und Fachdisziplinen. Fachkräfte aus Jugendämtern, von Familiengerichten und der Polizei, Träger der freien Jugendhilfe, Schulleitungen und Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Kita-Leitungen sowie Fachkräfte aus den Bereichen Sport oder Gesundheit haben sich am 30. November 2018 auf Einladung von Jugendministerin Britta Ernst im Potsdamer Bürgerhaus am Schlaatz intensiv zum Thema „reaktiver Kinderschutz“ ausgetauscht.

Jugendministerin Britta Ernst: „Kinderschutz beginnt dort, wo sich Kinder aufhalten und leben. Die gemeinsame Aufgabe von Politik, Staat und Gesellschaft ist es, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und vor Gefährdungen zu schützen. Der beste Kinderschutz sind starke Eltern. Bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls müssen aber auch alle professionellen Unterstützungssysteme optimal greifen und zusammenarbeiten.“

In dem Fachkräfte-Workshop „Auf dem Prüfstand – Netzwerkarbeit im Kinderschutz“ ging es vorrangig um Fragen, wie Fällen von Kindeswohlgefährdung effektiv begegnet werden kann. Ziel der Veranstaltung war es, den Dialog zwischen den verschiedenen Partnern der Netzwerke und Kooperationen zu führen, die Herausforderungen zu benennen und nach Lösungsstrategien zu suchen. Entscheidend für eine wirksame Intervention und Hilfe ist die wertschätzende Zusammenarbeit der unterschiedlichen Stellen und Fachkräfte vor Ort. Der Erfolg hängt maßgeblich davon ab, dass verbindliche Absprachen und Kooperationen zwischen den Systemen eingehalten werden. Damit dies kontinuierlich geleistet werden kann, ist ein Dialog zu Wissenstransfer und Wissenssicherung notwendig.

Im Rahmen der Zusammenarbeit im Kinderschutz bestehen in den Landkreise und kreisfreien Städten gute Kooperationen und Vereinbarungen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen. Daran sind zahlreiche Berufsgruppen und Institutionen beteiligt, wie beispielsweise Fachkräfte aus den Jugendämtern, Familiengerichten, der Polizei, außerdem Träger der freien Jugendhilfe, Schulleitungen und Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Kita-Leitungen sowie Fachkräfte aus den Bereichen Sport oder Gesundheit.

In der praktischen Umsetzung der Kooperation aller am Kinderschutz Beteiligten müssen folgende Fragen immer wieder neu beantwortet werden: Wie gestalten sich die Schnittstellen in der Kooperation der beteiligten Akteure im Falle einer Kindswohlgefährdung? Welche Unsicherheiten oder Störungen zeigen sich? Was bedarf es, um die Ergebnisqualität im Kinderschutz in den Kooperationen zu stärken und auszubauen?

Dialogrunde mit Expertinnen und Experten

Fachleute aus den Bereichen Justiz, Schule, Jugendamt, Sport, Gesundheit und Kita präsentierten ihre Erfahrungen aus ihrer Praxis. Unter ihnen:

Nadine Kronemann, Kinderschutzkoordinatorin Stadt Potsdam

Steffen Müller, Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg

Dabei wurde klar:  Die Kooperationsvereinbarungen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen sind in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten von unterschiedlicher Prägung. Die Herausforderungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den beteiligten Akteuren beziehen sich beispielsweise auf:

  • unterschiedliche Wahrnehmungen von Gefährdungslagen und -einschätzungen im Kinderschutz,
  • Rollen- und Auftragsklarheit der einzelnen Professionen,
  • Sicherstellung der Meldeverfahren im Kinderschutz,
  • datenschutzrechtliche Fragen bei der Weitergabe von Daten,
  • Wissenstransfer, Fachkräftemangel sowie
  • materielle und personelle Ressourcen.

 Diskutiert wurden Themen wie:

  • Existiert ein Verhaltensleitfaden, eine Kooperationsvereinbarung und welche Inhalte sind darin vorgesehen?
  • Wie ernst werden Verdachtsäußerungen genommen und verfolgt?
  • Gibt es bereits ein „Zusammenspiel“ zwischen den einzelnen Partnern und wie sieht dieses aus?
  • Wenn ein (in der Regel schriftlicher) Interventionsplan vorhanden ist, wie und wann handeln die Beteiligten?
  • Wie wird sich verhalten, wenn kein (schriftlicher) Interventionsplan vorliegt?
  • Welche externen örtlichen Beratungsstellen gibt es, sind sie bekannt und sind Kontaktdaten hinterlegt? Wo bzw. bei wem sind diese abruf- bzw. einsehbar?
  • Wie wird mit Kindern/Jugendlichen umgegangen, die spezifische Signale senden? Welche Hilfe wird ihnen zuteil?
  • Was fehlt, was ist zu verändern, zu ergänzen?

 

Wie gelingt Vernetzung?

Hierbei geht es immer wieder neu um die Fragestellungen:

  • Mit welchen Akteuren im Kinderschutz arbeiten Sie zusammen? Wie gelingt diese Zusammenarbeit?
  • Mit welchen Herausforderungen im Kinderschutz sind Sie in Ihrer Arbeit konfrontiert?
  • Was sind Ihre Ziele in der Zusammenarbeit?
  • Wie sollte die fachübergreifende Vernetzung gestaltet werden?
  • Wie gehen Sie bisher mit den Herausforderungen in der Zusammenarbeit um, welche erfolgreichen Strategien nutzen Sie dafür?
  • Welche Wünsche, Unterstützung und  Forderungen gibt es aus Ihrer Sicht an Entscheidungsträger auf Landes- und Landkreisebene zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Kinderschutz?

Es kam zu einer regen Diskussion. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßten den intensiven Austausch der verschiedenen Fachbereiche und sprachen sich für eine bessere Vernetzung der Regionen aus. Es wurden viele Vorschläge dazu gemacht, die im Ministerium jetzt ausgewertet werden.


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