Fachoberschule - Fachhochschulreife

OSZ „Johanna Just“ Potsdam

Die Fachoberschule erweitert und vertieft die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler und vermittelt ihnen die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Arbeitstechniken, mit dem Ziel die Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entfalten.

Mit der Fachhochschulreife wird eine Hochschulzugangsberechtigung erworben, die zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Das sogenannte "Fachabitur" gibt es im Land Brandenburg nicht. Es wird ausschließlich zwischen dem Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule und dem Erwerb des Abiturs (bzw. der nicht fachgebundenen Allgemeinen Hochschulreife) unterschieden. Im Land Brandenburg kann man mit der Fachhochschulreife an einer Universität studieren. Über die genauen Zugangsvoraussetzungen geben die jeweiligen Hochschulen Auskunft.

Zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit schulischer Abschlussprüfungen an beruflichen Schulen werden zentrale schriftliche Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durchgeführt. Die fachrichtungsbezogenen Fächer werden dezentral geprüft. Diese zentralen Prüfungen finden in den Bildungsgängen der Fachoberschule, in doppeltqualifizieren­den Bildungsgängen und im Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule und Berufsfachschule (nicht in der Fachschule) statt.

Die verschiedenen Bildungsgänge der Fachoberschule führen in Vollzeit- oder Teilzeitform zur Fachhochschulreife und sind in unterschiedliche Fachrichtungen gegliedert. Der Besuch der Fachoberschule im OSZ ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gewährt.

Fachhochschulreife in vollzeitschulischer Ausbildung (zweijährig)

Voraussetzungen für den Besuch der zweijährigen Fachoberschule sind: 

1. Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder gleichwertiger Abschluss bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

und 

2. Zusage einer Praxisstelle der entsprechenden Fachrichtung

Die Oberstufenzentren beraten bei der Auswahl der Praxisstellen.

Folgende Fachrichtungen der zweijährigen Fachoberschule werden aktuell im Land Brandenburg angeboten: 

  1. Wirtschaft und Verwaltung
  2. Technik
  3. Gesundheit und Soziales 

Innerhalb der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ gibt es den Schwerpunkt „Sozialwesen“.

Im ersten Jahr wird der Unterricht am Oberstufenzentrum erteilt und es findet eine fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb, einer Behörde oder in eriner anderen gleichwertigen Einrichtung (zum Beispiel Jugend- oder Pflegeeinrichtung, Kindertagesstätte oder Krankenhaus) statt.

Im zweiten Jahr erfolgt der Unterricht in den allgemeinbildenden und fachrichtungsbezogenen Fächern ausschließlich am Oberstufenzentrum und schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab. Sie besteht aus schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und einem fachrichtungsbezogenen Fach sowie aus einer mündlichen Prüfung in Englisch.

Die zweijährige FOS wird an folgenden OSZ angeboten:

(Stand: November 2020)

OSZ Standort Fachrichtung
OSZ Alfred Flakowski Brandenburg an der Havel Sozialwesen, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Barnim I Bernau bei Berlin Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Barnim II Eberswalde Sozialwesen,Technik
OSZ Cottbus Cottbus Technik
OSZ Dahme-Spreewald Königs Wusterhausen Sozialwesen,Technik, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Eduard Maurer Hennigsdorf Technik
OSZ Elbe-Elster Elsterwerda Sozialwesen
OSZ Georg Mendheim Zehdenick Sozialwesen, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Havelland Friesack Sozialwesen,Technik, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Johanna Just Potsdam Sozialwesen
OSZ Konrad Wachsmann Frankfurt (Oder) Sozialwesen,Technik, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Märkisch-Oderland Strausberg Sozialwesen,Technik, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Oder-Spree Fürstenwalde/Spree Sozialwesen, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Ostprignitz-Ruppin Neuruppin Sozialwesen, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Potsdam 1 Potsdam Technik
OSZ Potsdam 2 Potsdam Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Prignitz Wittenberge Sozialwesen, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Teltow-Fläming Luckenwalde Sozialwesen,Technik, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Uckermark Prenzlau Sozialwesen, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Werder Werder (Havel) Sozialwesen,
Fachhochschulreife nach abgeschlossener Berufsausbildung (einjährig)

Voraussetzungen für den Besuch der einjährigen Fachoberschule sind:

1. Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einer Ausbildung nach Landesrecht

und

2. Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder gleichwertiger Abschluss bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Die zu wählende Fachrichtung richtet sich nach der Art der vorangegangenen Berufsausbildung.

Folgende Fachrichtungen der einjährigen Fachoberschule werden angeboten:

  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Technik
  • Gesundheit und Soziales
  • Gestaltung
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

Der Unterricht umfasst allgemeinbildende und fachrichtungsbezogene Fächer. Eine schriftliche Prüfung findet in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in einem fachrichtungsbezogenen Fach statt. Im Fach Englisch wird auch mündlich geprüft

Die einjährige FOS wird an folgenden OSZ angeboten:

(Stand: November 2020)

OSZ Standort Fachrichtung
OSZ Cottbus Cottbus Gestaltung, Technik
OSZ Dahme-Spreewald Königs Wusterhausen Technik
OSZ Georg Mendheim Zehdenick Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Oder-Spree Fürstenwalde/Spree Gestaltung, Wirtschaft & Verwaltung
OSZ Uckermark Prenzlau Wirtschaft & Verwaltung
Doppelqualifizierung / Berufsausbildung mit Fachhochschulreife

Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife im Rahmen der „Doppelqualifizierung“:

1. Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder gleichwertiger Abschluss

und

2. Ausbildungsvertrag zur/zum

  • Industriemechanikerin und Industriemechaniker
  • Mechatronikerin und Mechatroniker
  • Landwirtin und Landwirt
  • Forstwirtin und Forstwirt

der eine Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine ergänzende Zusatzvereinbarung für die Doppelqualifizierung vorsieht. Über die Angebote informieren die Oberstufenzentren, zuständigen Stellen (z.B. Kammern) und Betriebe.

Am Ende der Berufsausbildung findet neben der Prüfung vor der zuständigen Stelle die Fachhochschulreifeprüfung am Oberstufenzentrum statt. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Im Fach Englisch wird auch mündlich geprüft.

 

Zusatzkurse

Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzkurse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Zusatzangebot):

  • Auszubildende/Auszubildender in einer dualen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung von mindestens dreijähriger Regelausbildungsdauer oder in einer zweijährigen Berufsausbildung nach Landesrecht (Assistenten und Sozialassistenten)

und 

  • Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder gleichwertiger Abschluss (Abschluss muss vor Eintritt in die Ausbildung erworben worden sein)

Das zusätzliche Unterrichtsangebot wird in Form von Zusatzkursen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik organisiert, in denen auch die schriftlichen Prüfungen stattfinden (in Englisch auch eine mündliche Prüfung).

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung möglich, wenn zusätzlich nachgewiesen wird:

  • erfolgreicher Abschluss der dualen Berufsausbildung

oder

  • erfolgreicher Berufsabschluss nach Landesrecht und zusätzlich der Nachweis eines im Anschluss an diese Berufsausbildung absolvierten halbjährigen einschlägigen Praktikums im Umfang von mindestens 800 Stunden oder einer anschließenden zweijährigen Berufstätigkeit oder einer weiteren abgeschlossenen Berufsausbildung.

Der Erwerb der Fachhochschulreife an den Fachschulen des Landes ist – mittels Unterricht im Wahlbereich – nach den Bestimmungen der Fachschulverordnungen möglich.

Telekolleg - berufsbegleitend

Das Telekolleg ist ein bewährtes Bildungsangebot der Kultusministerien in Brandenburg und Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. In nur 20 Monaten kann man berufsbegleitend die bundesweit staatlich anerkannte Fachhochschulreife erwerben. Eine fundierte schulische Ausbildung ist als solide Basis für den Erfolg im Beruf wichtig.

Voraussetzung für die Teilnahme am Telekolleg ist neben einer einschlägigen beruflichen Qualifikation grundsätzlich die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss). Bei ausreichender Nachfrage wird ein Vorkurs angeboten, der bei erfolgreicher Teilnahme auch Interessierte ohne Fachoberschulreife berechtigt, in den anschließenden Telekolleg-Lehrgang unter Vorbehalt aufgenommen zu werden. Das Telekolleg ist eine Kombination aus:

  • individuellem Lernen zu Hause mit Fernsehsendungen und begleitendem Studienmaterial sowie
  • dem Präsenzunterricht (alle zwei Wochen samstags) an drei Kollegtagschulen im Land Brandenburg.

Anhand umfangreicher Studienunterlagen (Bücher , Arbeitsbögen, Online-Begleitung) und den regelmäßig Fernsehsendungen auf ARD-alpha organisiert man seinen Lernrhythmus individuell, angepasst an die persönliche Berufs- und Familiensituation. Der Präsenzunterricht an Kollegtagschulen (alle zwei Wochen samstags) wird im Land Brandenburg an den Volkshochschulen Finsterwalde und Fürstenwalde sowie am Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum in Oranienburg durchgeführt. Durch die persönliche Betreuung der erfahrenen Lehrkräfte steht im Telekolleg niemand alleine da. Alle zwei Jahre starten neue Lehrgänge. Das Telekolleg schließt mit Prüfungen ab, die bei Erfolg zum Erwerb der Fachhochschulreife führen.

Fachhochschulreife – durch schulischen und praktischen Teil (Voraussetzungen)

Wer die gymnasiale Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule oder Berufliches Gymnasium) vor einem erfolgreichen Abitur verlässt (frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase), kann die Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen (entsprechende Leistungen und fachpraktische Ausbildung) zu einem späteren Zeitpunkt bescheinigt bekommen.

1. Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwirbt, wer die Schule ohne die allgemeine Hochschulreife verlässt und in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren

  • in den Halbjahreskursen der Leistungskursfächer insgesamt mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung und
  • in mindestens neun der insgesamt anzurechnenden Halbjahreskurse mindestens je fünf Punkte, darunter mindestens zwei Halbjahreskurse in den Leistungskursfächern,

erzielt hat.

Es müssen mindestens 15 Halbjahreskurse angerechnet werden.

Unter den Fächern müssen jeweils zwei Halbjahreskurse der Fächer Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, eines naturwissenschaftlichen und eines gesellschaftswissenschaftlichen Faches eingebracht werden. Mit null Punkten bewertete Halbjahresleistungen werden nicht angerechnet. Aus der ermittelten Gesamtpunktzahl wird die Durchschnittsnote gebildet.

2. Für den Erwerb der Fachhochschulreife ist neben dem schulischen Teil für den praktischen Teil auch eine ausreichende berufliche Bildung im Umfang von mindestens 12 Monaten und 800 Zeitstunden nachzuweisen durch:

  1. ein gelenktes Praktikum oder
  2. eine praktische Tätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses nach Bundes- oder Landesrecht oder
  3. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
  4. einen Wehrdienst oder
  5. einen Bundesfreiwilligendienst oder
  6. einen anderen anerkannten Freiwilligendienst

Die Voraussetzungen für die berufliche Bildung sind auch dann erfüllt, wenn der geforderte Zeitraum und der geforderte Stundenumfang sich insgesamt aus mehreren praktischen Tätigkeiten gemäß - Nummer 1 bis 6 ergeben.

Die berufliche Bildung sollte in Betrieben, Behörden oder anderen gleichwertigen Einrichtungen stattfinden, die ausbildungsgeeignet sind.

Bei einem gelenkten Praktikum benennt die Praktikumsstelle eine geeignete Fachkraft als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter. Im Rahmen eines gelenkten Praktikums werden grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über

1. den Aufbau und die Funktion der betrieblichen Organisation,

2. die Abwicklung eines Gesamtprodukts/-auftrags, einer Dienstleistung oder eines Arbeitsprozesses und

3. die Sozialstrukturen und die gesellschaftlichen Konsequenzen betrieblicher beruflicher Handlungen

vermittelt.

Der praktische Teil kann auch im Ausland absolviert werden. Der erbrachte Nachweis sollte ins Deutsche übersetzt sein.

Antrag und Bescheinigung der Fachhochschulreife

Für die Bescheinigung bedarf es eines formlosen Antrags an das zuständige Staatliche Schulamt. Der Antrag ist bei dem staatlichen Schulamt zu stellen, das zum Zeitpunkt des Erwerbs des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Abgang von der gymnasialen Oberstufe) für diese Schule zuständig war. Dem Antrag sind das Zeugnis (beglaubigte Kopie), auf dem der Erwerb des schulischen Teiles der Fachhochschulreife vermerkt ist, sowie der schriftliche Nachweis für den praktischen Teil durch eine ausreichende berufliche Bildung im Umfang von 12 Monaten und 800 Zeitstunden beizufügen. Diese Bescheinigung ist nicht gebührenfrei, eine Festsetzung erfolgt durch das Staatliche Schulamt nach der Gebührenordnung des MBJS.

Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel ist zuständig für die Schulen in den Landkreisen und kreisfreien Städte:

  • Brandenburg an der Havel
  • Potsdam
  • Potsdam-Mittelmark
  • Teltow-Fläming

Ansprechpartnerin: Jana Weber; Tel.: (03381) 397 429; E-Mail: Jana.Weber@schulaemter.brandenburg.de

Das Staatliche Schulamt Cottbus ist zuständig für die Schulen in den Landkreisen und der kreisfreien Stadt:

  • Cottbus
  • Dahme-Spreewald
  • Elbe-Elster
  • Oberspreewald-Lausitz
  • Spree-Neiße

Ansprechpartnerin: Silvia Huskobla; Tel.: (0355) 4866 215; E-Mail: Silvia.Huskobla@schulaemter.brandenburg.de

Das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Schulen in den Landkreisen und der kreisfreien Stadt:

  • Barnim
  • Frankfurt (Oder)
  • Märkisch-Oderland
  • Oder-Spree
  • Uckermark

Ansprechpartnerin: Kerstin Grötsch; Tel.: (0335) 5210 490; E-Mail: kerstin.groetsch@schulaemter.brandenburg.de

Das Staatliche Schulamt Neuruppin ist zuständig für die Schulen in den Landkreisen:

  • Havelland
  • Oberhavel
  • Ostprignitz-Ruppin
  • Prignitz

Ansprechpartnerin: Josephine Golling; Tel.: (03391) 7007 138; E-Mail: Josephine.Golling@schulaemter.brandenburg.de

 



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