Rahmenlehrpläne (Curricula) – neuer Rahmenlehrplan 1 bis 10

Der Unterricht wird nach § 10 des Brandenburgischen Schulgesetzes auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen (Curricula) erteilt. Die Rahmenlehrpläne bestimmen die verbindlichen Anforderungen und Inhalte (Kerncurriculum) ebenso wie die Gestaltungsfreiräume und Wahlmöglichkeiten im Unterricht der Fächer, Lernbereiche, übergreifenden Themenkomplexe oder Lernfelder. Sie enthalten insbesondere:

  • allgemeine und fachliche Ziele,
  • didaktische Grundsätze,
  • Empfehlungen zur Unterrichtsorganisation,
  • Hinweise und Empfehlungen zur fachübergreifenden Vernetzung von Unterrichtszielen und -inhalten und
  • Empfehlungen zu Formen der Leistungsbewertung, die sich an den jeweiligen allgemeinen und fachlichen Zielen zu orientieren haben.

Die Rahmenlehrpläne gelten – mit Ausnahme der Bildungsgänge der Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „geistige Entwicklung“– schulstufenbezogen, um die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen und Bildungsgängen zu wahren. Die Rahmenlehrpläne werden im Auftrag des Bildungsministeriums (MBJS) vom Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) erarbeitet.

Neuer Rahmenlehrplan 1 bis 10 löst alte Rahmenlehrpläne ab

Die Schulen in Berlin und Brandenburg bekommen einen neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10. Die durchgängige Konzeption vom Schulbeginn bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 stellt in diesem Rahmenlehrplan eine neue Qualität dar. Es werden die aufeinander aufbauenden Anforderungen für alle Schulabschlüsse und Bildungsgänge dargestellt, auch die für die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“. Damit wird auf transparente Weise deutlich, welche Anforderungen Schülerinnen und Schüler erfüllen müssen, um den erfolgreichen Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule zu bewältigen und um einen gewünschten schulischen Abschluss zu erreichen. Der neue Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wird schrittweise ab dem Schuljahr 2017/18 unterrichtswirksam.

Festlegungen zur Unterrichtswirksamkeit

Schuljahr 2017/18: Einführung des Rahmenlehrplans in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 für alle Fächer mit Ausnahme der Fächer Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften in den Jahrgangsstufen 5 und 6.

Schuljahr 2018/19: Einführung für alle Fächer auch in der Jahrgangsstufe 10 und für Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 5.

Schuljahr 2019/20: Einführung für Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 6.

Den neuen Rahmenlehrplan in der Jahrgangsstufe 10 erst zum Schuljahr 2018/19 unterrichtswirksam werden zu lassen, erfolgt mit Blick auf die Prüfungen in Jahrgangsstufe 10. Die Entscheidung, die neuen Fächer Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zeitlich verzögert einzuführen, eröffnet die Möglichkeit, die zukünftigen Lehrkräfte dieser Fächer im Vorfeld entsprechend zu qualifizieren. Schulen, die bereits jetzt die Lernbereiche Gesellschaftswissenschaften und oder Naturwissenschaften unterrichten, können auf freiwilliger Basis bereits zum Schuljahr 2017/18 die neuen Unterrichtsfächer einführen.



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