Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft sind – neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft – ein zusätzliches Angebot in der Bildungslandschaft Brandenburgs, welches seinen Teil dazu beiträgt, die Vielfalt der Bildungsgänge im Land zu gewährleisten. Sie können über besondere pädagogische, weltanschauliche oder religiöse Profile verfügen. Bei den Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet man zwischen Ersatzschulen, die staatliche Schulen einer bestimmten Schulform ersetzen, und sogenannten Ergänzungsschulen.

Ersatzschulen

sind allgemeinbildende oder berufliche Schulen in freier Trägerschaft, die den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechen und vom Bildungsministerium als Ersatzschule genehmigt sind. Sie können die Bildungsgänge durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts prägen. Ersatzschulen sind durch das Bildungsministerium zu genehmigen (genehmigte Ersatzschule) und können unter bestimmten Voraussetzungen den Status einer anerkannten Ersatzschule erhalten. An anerkannten Ersatzschulen erworbene Abschlüsse, Zeugnisse und Versetzungsentscheidungen haben die gleiche Gültigkeit wie an den entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Freie Träger von Ersatzschulen können unter anderem Vereine, Stiftungen oder auch private Unternehmen sein. Im Schuljahr 2015/2016 gab es in freier Trägerschaft insgesamt 33 berufliche Schulen, 9 Förderschulen und 133 allgemeinbildende Schulen, darunter 63 Grundschulen, 29 Oberschulen (inklusive Oberschulen mit Grundschulteil), 16 Gesamtschulen (inklusive Waldorfschulen) und 25 Gymnasien in freier Trägerschaft. Seither ist die Anzahl gestiegen.

Ergänzungsschulen

sind gegenüber dem Bildungsministerium anzeigepflichtig, der Träger benötigt somit keine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Bildungsministerium einer angezeigten Ergänzungsschule den Status einer anerkannten Ergänzungsschule verleihen.

Auskunft zu Fragen zu Schulen in freier Trägerschaft unter: SifT@mbjs.brandenburg.de

Weitere, aktuelle Informationen können alle Interessierten (Schulträger und Gründungsinteressierte, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) unter "Bildung" und dort bei "Informationen für Schulträger" unter "Schulen in freier Trägerschaft" erhalten. Sie erfahren dort mehr über Antrags- und Genehmigungsverfahren, die Finanzierung und andere Aspekte.


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