Fast 13 Millionen Euro für den Bau von zwei neuen „Schulen für gemeinsames Lernen“ in Potsdam

Bildungsministerin Britta Ernst hat am Vormittag an Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs als Schulträger zwei Fördermittelschecks in Höhe von insgesamt fast 13 Millionen Euro übergeben. Die Mittel stammen aus dem „Kommunalen Infrastrukturprogramm – Bereich Bildung“ (KIP-Bildung) zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Das Land fördert den Neubau einer dreizügigen Grundschule im Bornstedter Feld – Rote Kaserne Ost mit Hort und Zwei-Feld-Turnhalle mit 7.794.892,04 Euro. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 19.319.936,53 Euro.

Der Neubau einer zweizügigen Grundschule in Bornim mit Hort und Ein-Feld-Turnhalle wird vom Land mit 4.928.417,81 Euro gefördert. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 13.970.566,16 Euro.

Beide Schulen planen, sich als „Schule für gemeinsames Lernen“ zu bewerben. Dafür sollen die Schulen und ihre Umgebung barrierefrei gebaut und unter inklusiven Gesichtspunkten gestaltet werden. Geplant sind beispielsweise Lerninseln, Gruppenräume mit mobilen Trennwänden, Teilungs- und Differenzierungsräume sowie Räume für die sonderpädagogische Arbeit, Bewegungsflächen für mobilitätseingeschränkte Schülerinnen und Schüler, akustikverbessernde Maßnahmen, barrierefreie Sanitärräume und ein Fahrstuhl. Zusätzliche Räume zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern sind ebenfalls vorgesehen.

Bildungsministerin Ernst: „Potsdam ist beliebt bei jungen Familien und braucht neue Schulen. Ich freue mich, dass die Stadt die beiden künftigen ‚Schulen für gemeinsames Lernen‘ barrierefrei baut. Alle Schülerinnen und Schüler sollen gute Lernbedingungen haben.“

Derzeit gibt es im Land Brandenburg die Möglichkeit, eine Förderung im Rahmen des „Kommunalen Infrastrukturprogramms 2016 – 2019“ (KIP) des Ministeriums der Finanzen auch im Bildungsbereich zu beantragen. Insgesamt werden im Rahmen dieses Förderprogrammes 80 Millionen Euro für Investitionen in die brandenburgische Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Möglich ist die Förderung von Bau- und Ausstattungsinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft für zwei bildungspolitische Schwerpunkte:

  • Maßnahmen für den gemeinsamen Unterricht, insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit, sowie weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Maßnahmen für die Zusammenfassung von einer Grund- mit einer Gesamtschule oder einer Oberschule zu Schulzentren: Ausbau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich der Schule.

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