Informationen für Schulträger

Infos für Schulträger

Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten: Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Die Schulentwicklungsplanung stellt eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg dar. Der Bau sowie der Betrieb und die Ausstattung von Schulgebäuden liegen in der Verantwortung des jeweiligen Schulträgers. Bei Schulen in freier Trägerschaft ist es Aufgabe des jeweiligen freien Trägers, entsprechende Räumlichkeiten sowie Ausstattung zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler vorzuhalten.

Schulentwicklungsplanung

Schulentwicklungsplanung

Bestandsaufnahme der aktuellen Gegebenheiten vor Ort sowie Berücksichtigung der künftigen Entwicklung.


Schulbau

Schulbau

Notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb, Gebäude, Einrichtungen und konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden.


Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft

ergänzen das Angebot der öffentlichen Schulen durch besondere pädagogische oder religiös geprägte Profile.



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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