Förderung des Sportstättenbaus

Dreifelder-Halle am Wiesenweg in Brandenburg a.d.H Foto:LSB

Die investiven Sportfördermittel wurden bereits im Jahr 1994 in die kommunale Investitionspauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes überführt. Seither hat das für den Sport zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) keine Förderzuständigkeit für kommunale Sportstätten. Allein überregional bedeutende Sportstätten können Zuwendungen für kommunale Investitionsmaßnahmen vom MBJS erhalten, dazu zählen die Standorte des Olympiastützpunktes Brandenburg in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie die Regattastrecke im Brandenburg an der Havel. Die MBJS-Mittel dienen dabei fast ausschließlich zur Komplementärfinanzierung von Bundesmitteln.

Für die Förderung von Investitionen an vereinseigenen und gepachteten Sportstätten fungiert der Landessportbund Brandenburg (LSB)  als Zuwendungsempfänger. Er setzt die Förderprogramme im Auftrag der Landesregierung um. Dazu gehören u.a. der vereinseigene Sportstättenbau, der "Goldene Plan Brandenburg" sowie das Kommunale Infrastrukturprogramm. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen finden bei den Fördervorhaben des Landes besondere Berücksichtigung.  

Trainingsstätten des Olympiastützpunktes Brandenburg (OSP)

Im engen Zusammenwirken von Bundes- und Landesregierung, den Städten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Landessportbund Brandenburg (LSB) sowie den Bundes- und Landesfachverbänden wurde an den Trainingsstätten des Olympiastützpunktes Brandenburg über mehrere Jahrzehnte eine moderne Sportinfrastruktur aufgebaut, die eine optimale Betreuung der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler garantiert. Mit den Sportschulen und Internaten hat sich ein effektives Schule-Leistungssport-Verbundsystem entwickelt, um die schulische Bildung und das sportliche Training von Leistungssportlerinnen und Leistungssportler optimal zu koordinieren.

Die Sportzentren an der Dresdener Straße in Cottbus, der Stendaler Straße in Frankfurt (Oder) und im Sportpark Luftschiffhafen in Potsdam mit den verschiedenen Schwerpunktsportarten sind wesentliche regional und bundesweit beachtete Standorte des Sports. Als Basis für die kontinuierliche Umsetzung des Stützpunktkonzeptes wurden in den vergangenen 30 Jahren diese Trainingsstätten saniert, modernisiert und mit Neubauten ergänzt. Insgesamt wurden in die Bauvorhaben bisher rund 230 Millionen Euro investiert. Davon realisierte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) aufgrund der Bedeutung der Sportstätten für das Land Brandenburg mit rund 70 Millionen Euro Landesmitteln einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten.

Vereinseigener Sportstättenbau

Vereinseigene und langfristige gepachtete Sportstätten fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)  über den Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB), dazu gehören Investitionen an den Sportstätten sowie  für energiesparende Maßnahmen nach Öko-Check. Der LSB hat dazu entsprechende Förderrichtlinien erlassen.

Goldener Plan Brandenburg 2021 – 2024 (ehem. KIP Sport)

Laut Koalitionsvertrag wird die Landesregierung „das Kommunale Infrastrukturprogramm Sport aufstocken und fortführen, um auch im ländlichen Raum ausreichend attraktive Sportangebote vorhalten zu können. In diesem Sinne werden wir auch den Goldenen Plan Brandenburg fortsetzen.“ Dem entsprechend wurden – im Zuge des Nachtragshaushalts 2020 – 25 Millionen Euro für Investitionen im Sportbereich bereitgestellt. Im Landeshaushalts 2021 stehen von 2021 bis 2024 jährlich 6,25 Millionen Euro zur Förderung von vereinseigenen Sportstätten in den Kommunen bereit.

Zur Umsetzung dieser Fördermittel wurde die Richtlinie „Goldener Plan Brandenburg 2021 - 2024“ veröffentlicht. Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der Sportinfrastruktur in den Kommunen des Landes Brandenburg durch Bauinvestitionen vorrangig an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine sowie – in Ausnahmefällen – an kommunalen Sportstätten. Dabei sollen sich durch die Anzahl der geförderten Vorhaben von überwiegend ehrenamtlich geführten Sportvereinen die sportlichen Rahmenbedingungen für viele Vereinsmitglieder in den Vereinen erheblich verbessern.

Zuwendungsempfänger für die im Goldenen Plan Brandenburg geplanten Maßnahmen wird hauptsächlich der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB) für die Sportvereine sein. Die Sportvereine melden ihren Fördermittelbedarf mittels eines Vorantrages bei ihrem Kreis- bzw. Stadtsportbund an. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt mit Hilfe von Prioritätenlisten der Kreis- und Stadtsportbünde und weiteren Auswahlkriterien über den LSB, in Anlehnung an die Verfahren der Vorgängerprogramme. Der LSB reicht nach seiner Prüfung eine landesweite Projektliste beim Sportministerium (MBJS) zur Entscheidung bzw. Bestätigung geplanter Fördermaßnahmen ein. Das Antragsverfahren wird somit verständlich und transparent gehalten. Gefördert werden u. a. Neu- und Erweiterungsbauten sowie Modernisierungen und Grundinstandsetzungen an bestehenden Vereinssportanlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent bereitzustellen. Der LSB gibt die Landesmittel auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge an die Sportvereine weiter.

Für den Ausnahmefall der Förderung einer kommunalen Sportstätte ist der Fördermittelantrag der Kommune direkt an das Sportministerium (MBJS) zu stellen (Anlage 1 der Richtlinie). Bei der Beantragung sind u. a. der Bezug des Vorhabens zu einem Sportverein des Landes Brandenburg bzw. zur landesweiten Projektliste herzustellen.



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