Förderprogramme digitale Schule

Digitapakt Schule 2023

Der DigitalPakt Schule des Bundes 2019-2024 knüpft an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ an. Bund und Länder haben sich zum Ziel gesetzt, Schülerinnen und Schülern aller Schulstufen und Schulformen die Entwicklung grundlegender Kompetenzen für einen souveränen Umgang mit der digitalen Welt zu ermöglichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, soll mit dem DigitalPakt Schule für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und deren Administration gesorgt werden. Für das Land Brandenburg stehen dafür aus dem DigitalPakt – inklusive der Zusatzvereinbarungen – insgesamt rund 196 Millionen Euro Bundesförderung zur Verfügung. Die Fördermittel werden für Investitionen in die digitale Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher sowie freier Trägerschaft bereitgestellt. Ein landeseigenes Förderprogramm zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten ergänzt die Förderung durch den Bund um rund 23 Million Euro.

DigitalPakt Schule des Bundes 2019-2024

Ausstattungsförderung von Schulen (Digitalpakt I)

Für den Bereich „Ausstattungsförderung von Schulen“ stehen im Rahmen des DigitalPakts Schule Bundes-Fördermittel in Höhe von rund 135 Millionen Euro zur Verfügung (Digitalpakt I). Die Antragsfrist für das Förderprogramm ist bereits beendet. Es wurden insgesamt 794 Anträge mit beantragten Zuwendungen in Höhe von rund 134 Millionen Euro gestellt. Damit sind die für diesen Bereich verfügbaren Fördermittel nahezu vollständig mit Anträgen von Schulträgern untersetzt. Bislang wurden 438 Anträge mit einer Zuwendung in Höhe von rund 75,7 Millionen Euro bewilligt und Mittel in Höhe von etwa 2,1 Millionen Euro durch die Antragsteller abgerufen. Somit konnten inzwischen rund die Hälfte der beantragten Mittel bewilligt werden (Stand 31.08.2021).

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist im Bewilligungsverfahren die Bewilligungsbehörde. Weitere Informationen und Formulare zum Förderprogramm im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 finden Sie auf der entsprechenden Website der ILB.


> Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 - 2024

Landesweite Maßnahmen (Digitalpakt I)

Im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 stehen dem Land Brandenburg weitere Bundesmittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro für landesweite Maßnahmen zur Verfügung (Digitalpakt I). Diese Maßnahmen wurden bereits erfolgreich abgeschlossen:

  • Pilotierung der Schul-Cloud Brandenburg
  • Erwerb von FWU Content-Lizenzen für den Unterricht zur Einbindung in die Schul-Cloud

Diese Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung:

  • Einführung des Untis-Messenger für die schulische Kommunikation zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften
  • Erweiterung des zentralen IDM/IAM für die Verwaltung der Identitäten von Schülerinnen und Schülern zur Anbindung von schulischen Kommunikations- und Lernplattformen

Für diese vier Maßnahmen sind insgesamt Mittel in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro bewilligt und bereits Mittel in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro abgerufen worden (Stand 31.8.2021).
> Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 - 2024

Länderübergreifende Maßnahmen (Digitalpakt I)

Im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 stehen dem Land Brandenburg weitere Bundesmittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro für länderübergreifende Maßnahmen zur Verfügung (Digitalpakt I). Brandenburg beteiligt sich an diesen sieben länderübergreifenden Maßnahmen:

  • Educheck Digital
  • Portal für berufliche Bildung
  • Schul-Cloud
  • SODIX – mundo
  • Technologiebasiertes Assessment (TBA)
  • Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen (VIDIS)
  • Digitales Lernen unterwegs für Kinder beruflich Reisender (DigLu) (ab Februar 2022

> Länderübergreifende Investitionsmaßnahmen gemäß der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

Mobile Endgeräte an Schulen (Digitalpakt II)

Mit Hilfe des „Ausstattungsprogramms für schulgebundene mobile Endgeräte“ (Ergänzung DigitalPakt II) sollen die Schülerinnen und Schüler mit mobilen digitalen Endgeräten ausgestattet werden, die meist aus sozialen Gründen zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Die Antragsfrist ist bereits beendet. Insgesamt beantragten 261 Schulträger Zuwendungen in Höhe von rund 16,4 Million Euro. Die Schulträger meldeten dem Bildungsministerium (MBJS) – im Rahmen des Berichtswesens gegenüber dem Bund – die Beschaffung von rund 22.000 Endgeräten. Konkretere Angaben zur Anzahl an beschafften mobilen Endgeräten können erst mit Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung erfolgen.

Die Umsetzung erfolgt durch die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte – RL AusProEnd) vom 20. August 2020.

Zugang zum Online-Verfahren hier klicken.

Weitere Dokumente:

Zusatzvereinbarung IT-Administration (Digitalpakt III)

Mit dem zusätzlichen Programm des DigitalPakts Schule „Administration“ (Ergänzung DigitalPakt III) werden für Brandenburg 15,1 Millionen Euro für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und -Administratoren, die an Schulen eingesetzt werden, bereitgestellt. Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung „Administration“ (DigitalPakt 3) wurde jüngst veröffentlicht.

Ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit einer Maßnahme ist, dass diese in unmittelbarer Verbindung mit Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule (inklusive weiterer Zusatzvereinbarungen) stehen muss. Wie bereits im DigitalPakt I steht jedem Schulträger ein Budget zur Verfügung. Dieses stellt den Rahmen dar, innerhalb dessen der Schulträger für passende Maßnahmen einen Antrag stellen kann. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der durch die Schulträger zu erbringende Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent. Das Antragsverfahren startet ab 1. Oktober 2021. Die Umsetzung erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Das Antragsformular sowie weitere Dokumente zur Information und Antragstellung sind auf der Website der ILB abrufbar.

> Förderrichtlinie zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung „Administration“

Leihgeräte für Lehrkräfte (Digitalpakt IV)

Mit dem zusätzlichen Programm des DigitalPakts Schule „Leihgeräte für Lehrkräfte“ (Ergänzung DigitalPakt IV) werden dem Land weitere 15,1 Million Euro zur Verfügung gestellt, um Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten auszustatten. Die Schulträger ermitteln und melden im Rahmen der Antragstellung den konkreten Bedarf an Endgeräten für Lehrkräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dazu ist eine enge Abstimmung zwischen den Schulträgern und den Schulen erforderlich. Es darf der Bedarf für alle Lehrkräfte gemeldet werden, die an einer Schule unterrichtende Tätigkeiten wahrnehmen. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der durch die Schulträger zu erbringende Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

Die Umsetzung erfolgt durch die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte (Richtlinie Leihgeräte für Lehrkräfte – RL Endgeräte LK) vom 26. August 2021.

Die Schulträger öffentlicher und freier Schulen können die Fördermittel beim Bildungsministerium (MBJS) beantragen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2021. Zugang zum Online-Verfahren hier klicken.

Weitere Dokumente:


Landesförderung Brandenburg

Zur Umsetzung des landeseigenen Programms zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten stehen Zuwendungen in Höhe von rund 23 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist endete am 31.08.2021. 295 Schulträger beantragten Zuwendungen in Höhe von rund 21,7 Millionen Euro. Es ist angedacht, die Schulen damit mit rund 40.000 bis 50.000 mobilen Endgeräten auszustatten. Letztendlich entscheiden die Schulträger über die Anzahl und Beschaffung der mobilen Endgeräte. Der Abschluss der Beschaffung der Endgeräte durch die Schulträger ist im Jahr 2022 zu erwarten.

Die Umsetzung erfolgt durch die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – RL AusProEnd II) vom 22. Januar 2021.

Weitere Dokumente:



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