Schulentwicklungsplanung

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Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten, für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schulträger einer Schule verantwortlich. Die Schulentwicklungsplanung stellt eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg dar. Um im gesamten Land Brandenburg ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot vorhalten zu können, ist die Bestandsaufnahme der aktuellen schulrelevanten Gegebenheiten vor Ort sowie die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung notwendig. Dies erfolgt im Land Brandenburg im Rahmen der Erstellung von Schulentwicklungsplänen, die auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgelegt sind und ein zentrales Element der Schulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg darstellen.

Dafür ist eine Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Schulträgern und den benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten erforderlich. Damit ein Schulentwicklungsplan im Land Brandenburg Gültigkeit erlangt, bedarf es der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Im Zuge der Erstellung der Schulentwicklungspläne wirken die kommunale Ebene und die Landesebene gemeinsam auf eine tragfähige und zweckentsprechende Schulentwicklungsplanung hin. Angesichts der demografischen Entwicklung kommt der Schulentwicklungsplanung, die neben der Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten vor Ort auch landesplanerische Komponenten berücksichtigt, eine zentrale Rolle zu. Speziell in einem Flächenland wie Brandenburg, in welchem die regionalen Voraussetzungen zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen z. B. in Anbetracht der Verschiedenheiten zwischen ländlichem und städtischem Raum sehr unterschiedlich sind, ist eine fundierte Schulentwicklungsplanung von besonderer Bedeutung.

Demografie-Kommission für die Grundschule

Die Landesregierung Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Juli 2012 eine Kommission zur „Erarbeitung von Empfehlungen für künftige Modelle der Grundschulversorgung im ländlichen Raum in Brandenburg angesichts der langfristigen demografischen Entwicklung einschließlich eines Ausblicks auf die Entwicklung in der Sekundarstufe I“ eingerichtet. Vorsitzende der Kommission war Ute Erdsiek-Rave, Vorsitzende des Expertenkreises „Inklusive Bildung“ der UNESCO-Kommission und von 1998 bis 2009 Bildungsministerin in Schleswig-Holstein. Die Kommission umfasste insgesamt 18 Mitglieder, darunter Vertreterinnen und Vertreter der

  • Fraktionen des Landtags,
  • kommunalen Spitzenverbände und kommunalen Schulträger,
  • schulischen Mitwirkungsgremien,
  • Gewerkschaften und Unternehmensverbände,
  • Wissenschaft und Forschung sowie
  • der staatlichen Schulämter und des Bildungsministeriums.

Hintergrund ist der ab 2017 erneut einsetzende Rückgang der Zahl der einzuschulenden Kinder. Der Rückgang verläuft relativ kontinuierlich in einem zehnjährigen Zeitraum. Dabei wird der bisherige niedrigste Stand der absoluten Schülerzahl infolge des Geburteneinbruchs nach der Wende noch deutlich unterschritten. Mit einem Wiederanstieg der Schülerzahl ist in den ländlichen Regionen nicht zu rechnen. Das Ausmaß des dauerhaften Rückgangs der Schülerzahlen wirft grundsätzliche Fragen zur schulischen und regional-räumlichen Organisation von Grundschulen auf.

Ziel: Sicherung eines stabilen Grundschulnetzes

Die Demografie-Kommission erarbeitete Vorschläge

  • zum Erhalt eines möglichst wohnungsnahen erreichbaren Netzes der Grundschulen im ländlichen Raum sowie
  • zur Sicherung der Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Grundschule unter Einbeziehung des Konzepts „Inklusive Schule“.

Die Empfehlungen für die künftige Grundschulstruktur im ländlichen Raum Brandenburgs wurden von der Demografie-Kommission am 18. November 2013 vorgestellt.


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